Übertarifliche Zulage gekürzt bei Teilzeitarbeit ?

3 Antworten

kann die Zulage gekürzt werden oder sogar gestrichen?

Das kommt auf die Art der Zulage an, wie sie berechnet wird.

Handelt es sich um einen festen Betrag - z.B. auf Basis eines Vollzeitentgelts - darf selbstverständlich anteilig gekürzt werden.

Handelt es sich aber um eine prozentuale Zulage - z.B. 25 % auf das Bruttoentgelt -, ist eine Kürzung verboten, weil das ein Verstoß gegen das Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 4 "Verbot der Diskriminierung" Abs. 1 Satz :

Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

und § 5 "Benachteiligungsverbot" :

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.

wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Kommt auf die Regelung der Zulage an, was steht denn darüber z.B. im Tarifvertrag ?

Eine anteilige Kürzung ist natürlich möglich. Komplette Streichung ist wegen §4 Abs 1 Satz 2 TzBfG schwierig bis ausgeschlossen.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html


andenindio 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 08:45

Das gekürzt werden könnte habe ich mit gerechnet. Schließlich arbeite ich auch weniger.

0
Familiengerd  11.10.2019, 14:33
Eine anteilige Kürzung ist natürlich möglich.

Das aber nur, wenn es sich um einen festen Betrag (z.B. auf Basis eines Vollzeitentgelts) handelt.

Bei einer Zulage z.B. von 25 % auf das Bruttoentgelt gibt es selbstverständlich keine Kürzung.

0