Lohnfortzahlung für Ehrenamt bei Krankheit?
Hi, wenn ein Ehrenamtlicher Mitarbeiter nicht bedrohlich erkrankt ist und dennoch nach Hause geschickt wird, besteht dann dennoch das Recht auf Zahlung des Lohnes (Pauschale pro Woche)?
Natürlich bekommt man Lohn, es wird nur anders genannt. Beim Jugenderholungswerk wird wöchentlich gezahlt und z.B. beim ASB eine jährliche Aufwandsentschädigung.
Wenn man allerdings fest eingeplant und schon vor Ort gearbeitet hat und dann nach Hause geschickt wird, obwohl man arbeitsfähig ist, wird dann die Pauschale gestrichen?
5 Antworten
Wenn du bei deiner Ehrenamtlichentätigkeit erkrankst oder verletzt wirst, kommt die Zuständige Berufsgenossenschaft für deinen Lohnausfall auf.
Zu deiner Ergänzung:
Aufwandsentschädigungen dürfen die tatsächlich für dich entstehenden Kosten nicht überschreiten. Wenn du dich also Krankheitsbedingt nicht weiter ehrenamtlich betätigst, kannst du dementsprechend auch keine direkt daraus resultierenden Kosten haben, die gedeckt werden müssten.
Es gibt auch in den allermeisten Fällen keinen Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
Wie meinst du das?
Bei einem Ehrenamt bekommt mn keinen Lohn, also auch keie Lohnfortzahlung.
Wenn du eine Pauschale bekommst, dann nur für die Tage wo du arbeitest.
Das ist sehr mißverständlich. Wie kann jemand im Ehrenamt Anspruch auf Lohn haben? Sinn des Ehrenamtes ist es ja, keinen Lohn zu bekommen.
Als Ehrenamtlicher bekommt man keinen Lohn. Auch nicht wenn man arbeitet... und dementsprechend auch keine Lohnfortzahlung?!
Du meinst sicherlich die Aufwandsentschädigung , nein die entfällt dann !