Lohnkürzung nach langer Krankheit?


26.01.2020, 10:57

Es geht um folgendes, ich habe nach 3j Krankeit (ungekündigt) mittlerweile bin ich durch Reha Berufsunfähig, GdB 40 mit Gleichstellung, dem Arbeitgeber meine Arbeitskraft für einen "leidendensgerechten Arbeitsplatz" angeboten.

Mein Arbeitgeber bietet mir evtl. nach Prüfung einen "leidengerechten Misch-Arbeitsplatz mit mittelschweren Tätigkeiten an, allerdings mit 5 Lohngruppen Runterstufung. Ich war/bin ja bereit Lohneinbußung hinzunehmen, aber gleich 5 Lohngruppen...umgerechnet ca. 6Euro minus die Std.?

Darf mein Arbeitgeber das?

3 Antworten

https://www.canzlei-cramer.de/2018/02/26/leidensgerechte-beschaeftigung/

Entspricht ein leidensgerechter Arbeitsplatz nicht der vertraglich geschuldeten Tätigkeit, bleibt dem Arbeitgeber nur die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Weil es sich bei der Änderungskündigung auch um die Beendigung des bestehenden Arbeitsplatzes handelt, ist die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten und der leidensgerechter Arbeitsplatz ist dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist anzubieten.

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Du kannst die bisherige Beschäftigung nicht mehr ausüben, der Arbeitgeber bietet Dir einen andere Beschäftigung an - die kannst Du annehmen oder er wird eine Änderungskündigung aussprechen (das bisherige Beschäftigungverhältnis kündigen und den leidensgerechten Arbeitplatz für die Weiterbeschäftigung anbieten)

Kommt auf die Umstände und Vereinbarungen an und lässt sich als Außenstehender pauschal nicht beantworten.

Geh zu einem Anwalt.


RobinHoodSH 
Beitragsersteller
 26.01.2020, 10:43

Ich kann in meinem Beruf ( Lohngruppe 6 ) nicht mehr arbeiten da Berufsunfähig, Firma bietet mir einen Leidensgerechten anderen Arbeitsplatz mit Berufsverwandten Tätigkeiten an, allerdings für Lohngruppe 1 ca. 6 Euro minus Std.

Ich hoffe du bist in der Gewerkschaft oder VDK, dann solltest du dich dort beraten lassen.

Ansonsten halte dich mal an euren Betriebsrat bzw an den Anwalt.

Das Thema ist sehr komplex und lässt sich in einem Forum wie diesem nicht abschließend betrachten.

Vorerst würde ich den Vertrag nicht unterzeichnen.......


RobinHoodSH 
Beitragsersteller
 26.01.2020, 10:59

Ich war bereits mit Fachanwalt-Betriebsrat-IFD zum Gespräch vor Ort