Ehrenamtliche Tätigkeit während Bezug ALG II (Bürgergeld)?

3 Antworten

Ja, offizielle Nebeneinkünfte, auch unter der Grenze, sind meldepflichtig.

Und ja, die ziehen vorher bereits den erwarteten Maximalbetrag ab, und nachher bekommt man das Stück für Stück wieder zugezahlt. Und man weiß nachher, auch wenn man in Mathe gut ist, durch diverse prozentuale Abzüge usw. nicht mehr, ob die Abzüge und Zahlungen korrekt berechnet wurden. Falls man über die Grenze des Maximalbetrages kommt, wird es noch komplizierter zu berechnen. Die beschriebene Versorgungslücke kommt dazu, man muss es sich vorher leisten können, zusätzlich Geld zu verdienen.

Kleiner Nebenverdienst, als Rettungsschwimmer, hab ich einmal gemacht, deshalb nie wieder!

Das wird wahrscheinlich absichtlich so bearbeitet, und ist so geregelt, weil da entscheidende Leute der Meinung sind, es könnten sich sonst zu viele Leute in ALG2 + Zuverdienst, einrichten und dauerhaft verbleiben. Das es dabei vor allem die trifft, die gar nicht aus ALG2 raus können, z.B. weil sie körperlich nur kurze Arbeitszeiten verkraften und von 20h-Wochen aber auch nicht leben könnten, oder aus anderen Gründen, wird bei so einer Sichtweise offensichtlich unwichtig. Man könnte wirklich arbeitsfähige Leute auch individuell handhaben, und nicht allen Arbeitslosen gleichermaßen "ans Bein pinkeln".

Die Grundintention, und darin sind die A-Ämter teilweise sogar effektiver geworden, (trotz weniger, oder gar wegen weniger Repression), bleibt natürlich, dem "Markt" möglichst viele Arbeitskräfte zuzuführen und die Arbeitslosenzahlen, bzw. die Kosten dafür, gering zu halten.

und praktisch: Kleinere, bzw. einmalige Beträge z.B. aus Vereinstätigkeit hab ich damals (vor >10 Jahren) nicht angegeben, was auch nie raus kam. Ob das heute immer noch so geht, oder wie, weiß ich leider nicht.

Sicher muss man das melden und nachweisen und das bevor man damit beginnt, nennt sich Mitwirkungspflicht.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bleiben da bis zu 250 Euro ohne Anrechnung auf den Bedarf.

muss ich eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung, während dem Bezug von ALG II, zwingend dem Jobcenter mitteilen, wenn die Aufwandsentschädigung garantiert die 250 € im Monat nicht überschreitet?

Selbstverständlich.

Riskiere ich damit irgendwelche Abzüge beim "Bürgergeld"?

Grundsätzlich Nein.