Tüv-Kriterien

7 Antworten

Sollte der Rückstrahler beschädigt sein (meist in der Rückleuchte integriert), gibt es üblicherweise keine Plakette. Auch wenn ein Stück rausgebrochen ist und damit weißes Licht nach hinten scheint (außer Rückfahrscheinwerfer) gibt es üblicherweise keine Plakette. Hier kann ich nur den Rat von uwe8888 empfehlen und ein neues Glas auf dem Schrottplatz holen. Alles andere kostet zusätzlich Zeit und Geld, beheben musst Du den Mangel auf jeden Fall.

Was heißt beschädigt? Ein Riss dürfte schon durchgehen, aber wenn Stücke vom Plastik fehlen dann nicht, da der Scheinwerfer in dieser Form nicht der Allgemeinen Betriebserlaubniss für das Fahrzeug entspricht. Das ist genauso als würdest Du irgend einen anderen Scheinwerfer von irgend einem Auto befestigen. Es gehen zwar alle Lichter aber der Scheinwerfer gehört nicht in dieser Form ans Fahrzeug.


michaelfj  15.09.2009, 12:27

Hallo, bitte nochmals lesen, es handelt sich um das Rücklicht

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Also wenn ein Stück fehlt, kann es zur Blendung des nachfolgendne Verkehrs kommen und damit fällst Du beim TÜV durch. Einen Riss tolerieren die meisten Prüfer, aber das liegt im Ermessen des Prüfers. grüße michael

Nee, wenn du einen genauen Prüfer hast, kommst du damit nicht durch. Die Streuung ist dann anders, daher wird das nicht durchgehen.

Durch ein herausgebrochenes Teilstück aus dem Rücklicht ist das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher,ergo keinenTÜV-Abnahme.Durch eindringende Nässe in das defekte Rücklicht,ist dieses erhöhter Korrosion ausgesetzt und es kann somit zum Ausfall des jeweiligen führen.