Trennung mit gemeinsamen Kind?
Hallo zusammen,
ich bin mir sicher, dass diese Frage bereits 1000 fach gestellt wurde, eine passende habe ich jedoch nicht gefunden.
Die Kurzfassung: Meine jetzige Partnerin und ich erwarten ein Kind zusammen - ungeplant aber nicht ungewollt. Sie ist bereits im 7. Monat und es könnte nicht schlechter zwischen uns laufen - wir verstehen uns wirklich GAR nicht mehr. Zwei Tage Harmonie und dann eine Woche Streit, es hört nicht auf und wird immer schlimmer. Ich habe bereits versucht, eine vernünftige Lösung mit ihr zu finden, ja sogar irgendwann die Trennung vorgeschlagen, sie weigert sich und droht mir damit, alles zu tun, damit ich das Kind nicht kennenlernen werde oder es so wenig wie möglich zu Gesicht bekomme. Das tut nicht nur unglaublich weh sondern macht mir auch Angst, weil sie als Mutter ja tendenziell schonmal die Oberhand hat.
Ich möchte dem Weg zum Jugendamt um alle Fälle vermeiden weil ich selber so aufgewachsen bin und das früher oder später definitiv dem Kind schaden würde. Auf der anderen Seite möchte ich mich auch nicht von ihr erpressen lassen und bereite mich schon auf das Schlimmste vor - das Sorgerecht möchte sie mir natürlich auch nicht geben, auch wenn alles "gut" zwischen uns beiden ist.
Deswegen die Frage: Wie würde es im Trennungsfall ablaufen? Am Anfang ist das Kind ja in gewissermaßen auf sie und die Muttermilch angewiesen. Wie oft würde ich das Kind zu Gesicht bekommen und wie lange? Ich habe einfach Angst, keine Bindung zu meinem Kind aufbauen zu können, wie es auch bei meinem Vater der Fall war.
Und bitte nicht denken, dass sie eine schlechte Person ist - wir machen uns das Leben nur beide unnötig schwer.
LG, Simon
2 Antworten
Dafür gibt es keine fixe Regel.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Verheiratete Eltern vor der Geburt getrennt. Mutter erlaubt kurzen Besuch im Krankenhaus, dann nicht mehr. Nach zwei Monaten Gespräch beim Jugendamt - Mutter lässt sich darauf ein, dass der Vater das Kind einmal pro Woche an einem öffentlichen Ort in ihrer Anwesenheit treffen kann. Jugendamt empfiehlt häufigeren Umgang, aber das lehnt die Mutter ab. Also zieht der Vater in Monat 4 vors Familiengericht. Eltern einigen sich vor FamFG auf dreimal pro Woche zwei Stunden unbegleiteten Umgang. Elternberatung wird angefangen, aber abgebrochen. Nach einem Jahr einigen sich die Eltern einvernehmlich auf dreimal pro Woche für 2,5 Stunden. Aktuell (nach 1,5 Jahren) zieht der Vater wieder vors Gericht. Voraussichtlich wird er jetzt jedes zweite Wochenende (Fr-So) und jeden Mittwoch nachmittag bekommen.
Auch bei unverheirateten Paaren ist das gemeinsame Sorgerecht durchaus normal. Sie kann dich nicht erpressen.
Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, ist der Vater dennoch nicht chancenlos. Väter können das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen:
- Das Familiengericht bittet die Mutter um eine Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist.
- Die Mutter muss dann darlegen, warum das geteilte Sorgerecht dem Wohl des Kindes entgegenstehen würde.
- Hat die Mutter keine begründeten Einwände, wird der Antrag des Vaters bewilligt und er kann das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
- Hat sie Einwände, prüft das Gericht diese und trifft eine Entscheidung im Interesse des Kindes.
Sobald er die Vaterschaft anerkennt, ist er auch zur Sorge berechtigt, wenn nicht andere Hindernisse im Weg stehen.
bei unverheirateten ist normal, dass erstmal die km das alleinige sorgerecht. so lange kv nix daran ändern will, bleibts so. das ist bei den meisten unverheirateten eltern so.