Trägt die Anzeigeerstattern die Kosten des Verfahrens und auch die des Angeklagten wenn sich herausstellt?
Meine Ex-Freundin hat mich unter anderem wegen Nachstellung und Bedrohung angezeigt. Allerdings kann ich mit WhatsApp-Verläufen, Audiodaten etc. alles widerlegen und beweisen, dass ihre Aussagen gelogen sind. Das alles kommt vor Gericht, und nur meine Anwältin kennt die Beweise. Deswegen kommt es auch zur Verhandlung. Wenn ich freigesprochen werde, zahlt die Staatskasse oder kann auch sie die gesamten Kosten bekommen?
Wie gesagt, ich kann alle ihre Lügen widerlegen.“
5 Antworten
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Es gibt Freisprüche erster und zweiter Klasse. Wenn lediglich das Verfahren eingestellt wird, sind die Kosten für die eigene Anwältin selbst zu tragen. Sollte die Anwälting von der Sache und dem Verlauf vor Gericht sehr überzeugt sein, wird sie einen Freispruch, die Einstellung zu Lasten der Staatskasse fordern.
Wie gesagt, ich kann alle ihre Lügen widerlegen.“
Wie es das Hohe Gericht sieht, bleibt zunächst offen.
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Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht.
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Wenn Du vor Gericht freigesprochen wirst, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten des Verfahrens, inklusive der notwendigen Auslagen des Angeklagten (§ 467 StPO). Dies bedeutet, dass Kosten wie Anwaltskosten und andere notwendige Verteidigungskosten übernommen werden.
Jedoch könnte deine Ex-Freundin theoretisch für die Verfahrenskosten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nachweislich falsche Angaben gemacht hat. Dies könnte unter Umständen den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllen. In diesem Falle könnte das Gericht zusätzliche Ermittlungen einleiten, die auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen gegen deine Ex-Freundin führen könnten.
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das zahlt die kasse, sie zahlt da nix
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wenn sie mutwillig falsche angaben macht, vielleicht f1cken sie sie dann
Aber bei so bissel Übertreiben eher nicht
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Aber du kannst doch auch was machen
Frag deine Anwältin, ob du sie zu irgendwas heranziehen kannst.
üble nachrede, verleumdung oder so
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In einem Prozess zahlt immer der, der verliert. Im Strafprozess der Staat oder der Angeklagte, im Zivilprozess der Kläger oder Beklagte.
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In einem Prozess zahlt immer der, der verliert.
Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht.
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schon dumm das die Staatskasse es bezahlt wenn man weiß das der Prozess auf lügen gebaut wurde und alle lügen der Anzeigeerstattern wiederlegen kann dann sollte sie auch die Kosten zahlen
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Die Möglichkeit gibt es, wenn klar ist, dass die Anklage auf Lügen des Anzeigenden beruht. Dann kann das Gericht sämtliche Kosten dem Anzeigenden auferlegen.
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Das ist ja so der Fall ich habe nie mit der Polizei geredet und Beweise für ihre Lügen geliefert deswegen haben sie nur ihre Aussagen und eidenstaatliche Versicherung nur meine Anwältin weiß von den Beweisen das alles gelogen ist . Ich will halt dass sie zahlen soll für den dreck deswegen möchte ich vor Gericht
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dreck