Trägt die Anzeigeerstattern die Kosten des Verfahrens und auch die des Angeklagten wenn sich herausstellt?

5 Antworten

Es gibt Freisprüche erster und zweiter Klasse. Wenn lediglich das Verfahren eingestellt wird, sind die Kosten für die eigene Anwältin selbst zu tragen. Sollte die Anwälting von der Sache und dem Verlauf vor Gericht sehr überzeugt sein, wird sie einen Freispruch, die Einstellung zu Lasten der Staatskasse fordern.

Wie gesagt, ich kann alle ihre Lügen widerlegen.“

Wie es das Hohe Gericht sieht, bleibt zunächst offen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn Du vor Gericht freigesprochen wirst, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten des Verfahrens, inklusive der notwendigen Auslagen des Angeklagten (§ 467 StPO). Dies bedeutet, dass Kosten wie Anwaltskosten und andere notwendige Verteidigungskosten übernommen werden.

Jedoch könnte deine Ex-Freundin theoretisch für die Verfahrenskosten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nachweislich falsche Angaben gemacht hat. Dies könnte unter Umständen den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllen. In diesem Falle könnte das Gericht zusätzliche Ermittlungen einleiten, die auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen gegen deine Ex-Freundin führen könnten.

das zahlt die kasse, sie zahlt da nix


rolf4566545 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 08:36

dreck

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Incello  07.08.2024, 08:37
@rolf4566545

wenn sie mutwillig falsche angaben macht, vielleicht f1cken sie sie dann

Aber bei so bissel Übertreiben eher nicht

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Incello  07.08.2024, 08:38
@rolf4566545

Aber du kannst doch auch was machen

Frag deine Anwältin, ob du sie zu irgendwas heranziehen kannst.

üble nachrede, verleumdung oder so

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In einem Prozess zahlt immer der, der verliert. Im Strafprozess der Staat oder der Angeklagte, im Zivilprozess der Kläger oder Beklagte.


rolf4566545 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 09:17

schon dumm das die Staatskasse es bezahlt wenn man weiß das der Prozess auf lügen gebaut wurde und alle lügen der Anzeigeerstattern wiederlegen kann dann sollte sie auch die Kosten zahlen

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wiki01  07.08.2024, 09:50
@rolf4566545

Die Möglichkeit gibt es, wenn klar ist, dass die Anklage auf Lügen des Anzeigenden beruht. Dann kann das Gericht sämtliche Kosten dem Anzeigenden auferlegen.

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rolf4566545 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 09:52
@wiki01

Das ist ja so der Fall ich habe nie mit der Polizei geredet und Beweise für ihre Lügen geliefert deswegen haben sie nur ihre Aussagen und eidenstaatliche Versicherung nur meine Anwältin weiß von den Beweisen das alles gelogen ist . Ich will halt dass sie zahlen soll für den dreck deswegen möchte ich vor Gericht

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