Totleitung in der Wohnung und keine Waschbeckennutzung?
Hallo liebe Community,
mal eine Rechtsfrage zur Mietminderung.
Das Wasser zum Waschbecken hin wurde leider komplett abgesperrt, weil es sich nach Baumaßnahmen nun um Totleitungen handelt.
Der Vermieter sieht darin überhaupt keinen Mangel und fordert weiterhin die volle Miete.
Wie viel % Mietminderung steht mir zu, und handelt es sich noch um ein zumutbares Wohnverhältnis?
Der Vermieter droht mir mit einer Kündigung, sofern Ich mich nochmals zu dem vorhandenen Mangel äußern werde.
Ich weiß leider nicht was ich tun soll. Ich möchte das Mietverhältnis nicht riskieren (kein neuer Wohnraum vorhanden in der Stadt in der ich lebe) und der Winter steht vor der Türe.
Danke schonmal.
liebe Grüße
4 Antworten
Dafür wäre es nicht unwichtig zu wissen, wo das Waschbecken steht und wie wichtig es wirklich ist. Wenn es z.B. noch eins aus alten Tagen im Schlafzimmer ist, hätte es einen anderen Status, als eins im tagtäglich genutzten Badezimmer.
Von daher: wo befindet es sich?
Und falls es sich im Badezimmer befindet: alles andere funktioniert auch nicht in puncto Wasser?
Das Waschbecken befindet sich im Badezimmer. Badewanne und Küche funktionieren soweit, dort wurden soeben Oberputzleitungen aus Plastik gelegt (sehr schön) Das eigentliche Problem liegt hierin: Die totleitung wurde nur eingerichtet, weil der Vermieter Geld sparen wollte, um eine Überputzleitung zum Warmwasserboiler zu führen (dieser hatte keine Warmwasserversorgung, zu wenig Druck) Er hätte aber auch die Wahl gehabt, die Leitungen Unterputz zu sanieren, dann hätte es nie diese neue totleitungen gegeben. Also definitiv Schuld auf Lasten des Vermieters..
Eine Kündigung aus diesem Grund ist nur möglich wenn du gemeinsam mit dem Vermieter in einem 2Familienhaus wohnst.
Dein gemietetes Bad sollte schon mit Wasser versorgt sein.
Sofern der Mietmangel nicht schon bei Einzug bestand(gemietet wie gesehen)
Die Höhe des Mietmangels sollte man nie allein festlegen, entweder Mieterschutz oder Anwalt.
Sollte es ums Bad gehen, hier ist zumindest noch ein Wasserhahn an Dusche/Badewanne als alternative. Sollte es um die Küche gehen ist es natürlich nicht zumutbar, ständig ims Bad zu laufen um dort wasser zu holen. In der Küche ist also in meinen Augen der Mangel größer. Sollten Spühlmaschine oder Waschmaschine am jetzt Toten Hahn dran sein, ist das natürlich erst recht ein Mietmangel.
Ich verstehe das Argument des VM nicht, wenn eine Leitung still gelegt wird, dann lässt man normalerweise Parallel, notfalls auch auf Putz eine neue verlegen, fertig. Die Kosten dafür sollten auch überschaubar sein.
Ggf holst du dir selbst eine Handwerker lässt dir einen Kostenvoranschlag machen und dem VM drohen, wenn er weiter nichts unternimmt, das ganze selber machen zu lassen und von der Miete abzuziehen.
Nur mit Fristsetzung. Also du holst dir nen Kostenvoranschlag, dann forderst du den VM innerhalb einer angemessenen Frist auf, den Mangel zu beseitigen mit der Aussage das wenn die Frist vergangen ist, du das auf grundlage des Kostenvoranschlages machen lässt und mit der Grundmiete verrechnen wirst.
Zwei Probleme, erstens, was ist eine angemessene Frist. Ich würde sagen mindest 4 Wochen.
Zweitens, Kündigungsschutz existiert nicht bei einem 2 Parteienhaus, wo der VM eine Wohnung selber bewohnt und du die andere gemietet hast. Hier währe zu überlegen, das Provisorisch auf eigene Kosten machen zu lassen um es bei Auszug wieder zurück zu bauen.
Das eigentliche Problem liegt hierin: Die totleitung wurde nur eingerichtet, weil der Vermieter Geld sparen wollte, um eine Überputzleitung zum Warmwasserboiler zu führen (dieser hatte keine Warmwasserversorgung, zu wenig Druck) Er hätte aber auch die Wahl gehabt, die Leitungen Unterputz zu sanieren, dann hätte es nie diese neue totleitungen gegeben. Also definitiv Schuld auf Lasten des Vermieters.. Ich versteh wirklich nicht wie man eine Wohnung zu schlecht verschlimmbessern kann.
Der Vermieter droht mir mit einer Kündigung, sofern Ich mich nochmals zu dem vorhandenen Mangel äußern werde
Das kannst Du ignorieren... der Vermieter müsste Klage erheben, und mit der Begründung haut ihm das jeder Richter um die Ohren. Wegen der möglichen Mietminderung fragst Du am Besten einen Anwalt, die Verbraucherzentrale, oder einen Mieterverein.
Wäre der letzte Punkt rechtlich vertretbar ? Dann würde ich das so machen. Also die Techniker bestellen und dann in Rechnung stellen, bzw. von der Miete abziehen.