Was will der Vermieter den?

ForumLibhaber  24.07.2024, 16:08

Hast du das eingebaut oder ein vormiter

Marvin198691 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:15

Das hat mein Vater mit erlaubnis von vor Vermiteer vor 31 Jahren einbauen lassen ,2009 hat der neue Hausbesitzer der jetztige die Dusche ausbauen lassen und neue Wanne einbauen las

7 Antworten

Der Vermieter scheint da etwas Dampf machen zu wollen, aber so ganz gelingt ihm noch nicht einmal die formale Sprache. Gebrochene Fliesen werden nicht gewartet, sondern ersetzt.

Allerdings stellst Du die Situation auch nicht ganz klar dar.

Wer hat denn das Bad ohne Genehmigung des Vermieters einbauen lassen? Du oder ein früherer Mieter?

Und mit Hausbesitzer meinst Du wohl den Hauseigentümer. Besitzer ist der Mieter, denn der ist ja im Besitz des Objektes.

Wenn der Vermieter die Dusche schon 2009 ausbauen lassen hat, worum geht es denn jetzt noch?

die Dusche wegen auslaufender Wasser ausbauen aber nicht fachmännisch bauen lassen

Was hat er denn nicht fachmännisch bauen lassen?

Wenn der Vermieter einen Anspruch gegen einen Mieter hat, dann bestenfalls gegen denjenigen Mieter, der das Bad dort einbauen lassen hat.

Der heutige Mieter ist aber mit Sicherheit nicht für die ungenehmigten Umbauten eines Vormieters verantwortlich. Spätestens beim Auszug des Vormieters, der den ungenehmigten Umbau gemacht hat, hätte der Eigentümer ihn zum Rückbau verpflichten müssen.

Der nächste Mieter übernimmt die Wohnung, wie sie ihm überlassen wurde. Ausnahmen müssen mietvertraglich dokumentiert sein (z.B. "Das Bad gehört nicht zur Mietsache. Der Mieter hat das übernommene Bad bei Auszug auf seine Kosten zurückzubauen").


Marvin198691 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:49

Der alte Vermieter name geändert Thomas lies das Bad mit erlaubnis von uns durch eine fachfirma einbauen damals 1993

, um die jahr 2005 hat der neue Vermieter das Haus so gekauft , im alten mietvetrag steht nichts von Bad ,

der neue Vermieter habe bei allen Mieterhöhungen angegeben das die Wohnung und Bad besitzt , und somit die Miete erhöht ,

2009 lief Wasser aus der Wand der Vermieter schickte ihre Handwerker vorbei und diese baute die duschwanne komplett raus und ersetzte etwas kleinere Wanne rein , diese hat er mit ein paar neuen Fliesen versetzt genau diese eine Fliese ist abgesplittert,

mietevrein hat es gemeldet an den vermieter und jetzt will er eine ungenehmigte bau uns unterstellen, aber hallo Er lies die Wanne ja 2009 ausbauen und von ihren Handwerker neue Wanne einbauen somit ist das nicht unsere problem. Das muss ich beim wiederspruch verständlich reinschreiben lassen,

es ist 30 jahre schon Dusche er war xxx mal in der Wohnung und Er hat das Haus so gekauft. Sogar duschwanne 2009 ersetzen lassen aber jetzt macht er schlechte Luft ,

was meint Er den mit zürück Bau will er die Fliese ersetzt haben oder die komplette Dusche ausgebaut haben ?

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Wer hat wann was eingebaut und wie lange wohnt ihr schon da? Geh mit diesen Informationen zum Mieterschutz oder zur Verbraucherzentrale und kläre das.


Marvin198691 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:17

50 jahre wohnen wir da , vor 30

jahren hat mein Vater mit erlaubnis von damaligen Hausbesitzer gebaut ,

2009 hat der neue Hausbesitzer die Dusche ausgebaut und neu gebaut , somit entfällt alles von wegen es sei keine Genehmigung vorhanden , Erhalt ja neuen eingebaut da Wasser rauslief

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Hafnafir  24.07.2024, 16:20
@Marvin198691

Wenn er selber die Dusche eingebaut hat ist das nicht euer Problem, wenn er jetzt Kosten von vor 15 Jahren eintreiben will auch nicht, wenn er Probleme mit den Behörden bekommen hat, weil eine Dusche da nicht zulässig ist, ist das auch sein Problem, wenn er sie denn eingebaut hat.

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Alles was nicht genehmigt ist wird abgerissen und danach wird der Raum eben renoviert.

Für diese Kosten kommen die Mieter auf.


Marvin198691 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:18

Jana er wusste doch schon beimkauf das es so gebaut wurde ,

der aktuelle Vermieter hat die Dusche 2009 ausbauen lassen und eine neue Wanne bauen lassen , warum kommt er jetzt mit ungenehmigte bau ?

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"Zurück bauen" heißt: rausreißen. Das Bad soll raus, und der ursprüngliche Zustand soll wiederhergestellt werden. Das ganze bis Ende dieses Monats.

Er behauptet, dass das Bad ohne Genehmigung, also offenbar vom damaligen Mieter, eingebaut wurde. Jetzt ist die Frage: Wohnst Du schon so lange dort, oder war das ein Vormieter? denn für Umbauten des Vormieters könntest Du nicht belangt werden, das hätte beim Mieterwechsel gemacht werden müssen.

Gab es damals irgendwelche Absprachen mit dem Vermieter, wie ist das Bad eingebaut worden? Und was kannst Du davon belegen?


Marvin198691 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:16

Mit erlaubnis von Alten Vermieter lies es mein Vater vor 31 Jahren einbauen die duschwanne.

2005 oderso kaufte der jetzige Vermieter das Haus so ,

2009 lief Wasser aus der Wand vermieter schickte ihre Handwerker vorbei diese lies die duschwanne ausbauen und eine neue duschwanne einbauen , bis 2024 lief die Dusche jetzt ist eine Fliese abgesplittert , nach mängelanzeige kommt der Vermieter so das es nicht ungenehmigt eingebaut wurde und nicht fachmännisch.

er will es uns unterjubeln aber achtung er hat die Dusche ausbauen und neu einbauen lassen , was will der jetzt von uns überhaupt ?
sollen wir die duschwanne ausbauen oder was heist den der Satz oben ich behalte mir vor zürück Bau ?

und Mängel Beseitigung bis zum 31.07.2024 will er jetzt das die Fliese ersetzt wird oder komplette duschwanne rausgerissen wird ?

die Juristin ist erst ab 01.08.2024 beim Mieterverein und as passiert wenn sie ein tag später wiederpsuch schreibt ?

kann der Vermieter uns kündigen ?
wir müssen wirklich alles detailliert erklären damit Klarheit geschaffen wird das Erdgas Haus so gekauft und dan im Jahr 2009 die Wanne ausbauen lies und neu einbauen lies somit entfällt eine Genehmigung was wahrscheinlich mündlich erfolgte ggü alten Vermieter vor 31 Jahren zudem ist das verjährt ,

mit duschwanne Ausbau und Einbau 2009 sind wir raus aus der Sache das gebastelt hat ihr handwerkergemacht

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spelman  24.07.2024, 18:38
@Marvin198691

"Ich behalte mir vor... zurückbauen zu lassen." Das bedeutet, wenn Ihr es nicht ausbaut, würde er einen Handwerker beauftragen, der das macht. Vermutlich will er Euch dann aber die Kosten aufhalsen.

So, wie Du es beschreibst, kann er das meiner Ansicht nach aber nicht machen. Dadurch, dass er selbst die Duschwanne neu einbauen lassen hat, hat er das Bad quasi genehmigt. Sonst hätte er ja damals schon sagen können, dass es ausgebaut werden muss.

Wann hast Du denn das Schreiben erhalten? Die Frist bis zum 31.7. ist ja gleich um. Wenn Du das Schreiben erst vor ein paar Tagen bekommen hast, geht das ja gar nicht. So schnell bekommt man keinen handwerker ran, der das machen könnte.

Setze ein Schreiben auf, in dem Du schreibst, dass das Bad mit mündlicher Genehmigung des alten Vermieters eingebaut wurde. Außerdem widersprichst Du der Aufforderung, das Bad zurückzubauen, und weist darauf hin, dass der derzeitige Zustand in seinem eigenen Auftrag hergestellt wurde.

Dieses Schreiben schickst Du am 30.7. an den Vermieter. Damit hast Du fristgerecht reagiert (wenn auch nicht so, wie der Vermieter das will), und gewinnst die Zeit, Dich am 1.8. mit der Juristin zu besprechen.

Nebenbei: gibt es eigentlich ein zweites funktionsfähiges Bad? Denn ein funktionstüchtiges Bad gehört zum Standard einer Wohnung.

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Naja ist doch ganz einfach, hast du einen Beleg für die umbauten / eine Genehmigung?

Nein? Dann tu wie angewiesen.


koofenix  24.07.2024, 16:11

Aus der Frage geht ja leider nicht hervor, ob es vom FS umgebaut wurde oder von einem der Vormieter oder gar Vorbesitzer.

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Osterkarnigel  24.07.2024, 16:12
@koofenix

Muss ja gewesen sein als er der Mieter war, in allen anderen Fällen hätte der Vermieter gar kein Anspruch drauf weil der aktuelle Vermieter es so gemietet hat wie es jetzt ist.

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Osterkarnigel  24.07.2024, 16:22
@koofenix

Könnte sein. Bezweifle ich aber irgendwie.

Kenn wenig Mieter die daran denken sich sowas schriftlich geben zu lassen. Mit meinen hab ich auch mündlich vereinbart das Sie den Boden neu verlegen (auf Ihre kosten wohl gemerkt)

Wenn die ausziehen und ich ein Arsch wäre könnt ich mir auf deren Kosten nochmal einen neuen Boden verlegen lassen.

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koofenix  24.07.2024, 16:24
@Osterkarnigel

Es ist eben meist so, daß man viel zu wenig Infos hat um die Fragen erschöpfend beantworten zu können.

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