Tod des Kontoinhabers melden?
Macht sich ein Nachkomme strafbar, wenn er zwar eine Vollmacht für das Konto des Verstorbenen hat jedoch den Todesfall nicht der Bank meldet?
3 Antworten
Das mit der Meldung geht weitestgehend automatisch bei Girokonten.
Da wird beim nächsten Zoehen des Auszuges und/oder Versuch des Geldabhebens die Karte vom Automaten eingezogen, gut ist.
Daher ist es am einfachsten, mit dem Erbschein die Angelegenheit bei einem Bankmitarbeiter zu regeln.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
solange nur Geldeingänge vom verstorbenen Kontoinhaber eingehen macht er sich nicht strafbar.
Wenn er ne "Vollmacht über den Tod hinaus" hat, dann nicht
Damit wurde meine Frage nicht beantwortet. Macht er sich strafbar wenn er Tod nicht meldet. Ohne fremdes Zutun wäre das Konto als Girokonto weiter gelaufen.