Tod des Kontoinhabers melden?
Macht sich ein Nachkomme strafbar, wenn er zwar eine Vollmacht für das Konto des Verstorbenen hat jedoch den Todesfall nicht der Bank meldet?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GuenterLeipzig/1692209418909_nmmslarge__576_0_3456_3456_997331a44d12d1b664637013a1000e35.jpg?v=1692209419000)
Das mit der Meldung geht weitestgehend automatisch bei Girokonten.
Da wird beim nächsten Zoehen des Auszuges und/oder Versuch des Geldabhebens die Karte vom Automaten eingezogen, gut ist.
Daher ist es am einfachsten, mit dem Erbschein die Angelegenheit bei einem Bankmitarbeiter zu regeln.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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solange nur Geldeingänge vom verstorbenen Kontoinhaber eingehen macht er sich nicht strafbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wikinger66/1444750150_nmmslarge.jpg?v=1444750150000)
Wenn er ne "Vollmacht über den Tod hinaus" hat, dann nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Damit wurde meine Frage nicht beantwortet. Macht er sich strafbar wenn er Tod nicht meldet. Ohne fremdes Zutun wäre das Konto als Girokonto weiter gelaufen.