Konto benutzen nach dem Tod mit einer Kontovollmacht ohne weitere Erben zu beachten?
Hallo,
Ich habe folgende Frage: Wenn ein Angehöriger verstorben ist und ich seine Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht von ihm habe, kann ich dann nach seinem Tod auf das Konto zugreifen und das Geld abheben (da ich es für die Beerdigung etc brauche)? Das Problem dabei ist, dass der Verstorbene 2 Kinder hat und nur eines davon die Vollmacht erteilt bekommen hat. Muss man dieses Geld rein theoretisch aufteilen aufgrund Erbe? Oder ist das egal weil das eine Kind eben die Vollmacht erteilt bekommen hat?
vielen Dank vorab.
2 Antworten
Wenn Du als Erbe dazu berechtigt bist, dann steht es Dir nach Rücksprache mit den anderen Erben frei, über das Dir zustehende Geld zu verfügen!
Solltest Du jedoch nicht als Erbe berücksichtigt sein, was Du spätestens nach dem Tod des Angehörigen von dessen gesetzlichen Erben, seinen zwei Kindern, erfährst, machst Du Dich strafbar, Dich an fremdem Eigentum zu vergreifen! Denn Du hast dann kein Recht auf die Erbmasse eines anderen Menschen zuzugreifen und sie Dir widerrechtlich anzueignen!
So sind die rechtlichen Fakten!
Wenn die Vollmacht ausdrücklich auch für die Zeit nach dem Tod geht dann ist das möglich.
Ob du die Ausgaben dem Konto belasten darfst heißt das allerdings noch lange nicht.
Egal ob du Vollmacht hast oder nicht du darfst denke ich nicht nach Lust und Laune über das Geld verfügen.
Wer welchen Anspruch hat entscheidet das Nachlassgericht. Dort kann man einen Erbschein beantragen.
Und wenn man keinen Erbschein braucht, weil es ein notarielles Testament gibt: wird man dann vom Nachlassgericht benachrichtigt, dass man geerbt hat oder sollte man das selber wissen? Ist bei uns nämlich gerade so. Den Fragebogen haben wir bereits zurück geschickt an das Nachlassgericht. Kommt nun ein weiteres Schreiben von denen?
Das notarielle Testament ersetzt den Erbschein. Mit dem könnt ihr zur Bank gehen und das Konto auflösen oder was auch immer damit machen.
Ich wollte wissen, ob wir noch ein Schreiben kriegen, dass wir die Erben sind. Oder kommt da nichts mehr?
Ohne Antrag kommt vom Gericht nie was😀
Wie gesagt ich meine dass ihr einfach mit dem notariellen Testament zur Bank gehen könnt und dann entsprechend verfügen könnt je nachdem was im Testament drin steht.
Ich denke wenn jemand Alleinerbe ist dann kann er mit dem Konto machen was er will.
Aber muss der 2. Erbe also das andere Kind informiert werden? Hat das andere Kind Anspruch auf den Betrag ?