bankvollmacht?

9 Antworten

Ich hätte nicht gefragt, sondern das Dokument ausgedruckt und der Bank geschickt.

Aber wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen, muss die Bank darauf bestehen, und du würdest dich auch strafbar machen, wenn die die Unterschrift fälschen würdest.

Wenn sie nicht dement ist, nur bettlägrig, kann auch der Hausarzt die Unterschrift bestätigen, seinen Stempel aufs Formular, "im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte"

Wenn die Bank eine lokale Sparkasse ist, dann darf man auch anfragen, ob die einen Aussendienstmitarbeiter vorbeischicken, wenn die Unterschrift nicht anerkennen. Möglich wäre auch, dass der Sachbearbeiter einfach mal zum Telefon greift.

Im Falle dass sie nicht Handlungsfähig ist, würde auch eine Vorsorgevollmacht ausreichen damit die Bank deine Vollmacht anerkennt, über das Konto zu verfügen, Rechnungen bezahlen, etc.

Ist das versäumt worden und sie ist nicht handlungsfähig, bleibt nur der Weg zum Amtsgericht um eine Betreuung zu beantragen. Es gibt da auch verkürzte Verfahren,

Natürlich ist es rechtens. Sie müssen den Willen deiner Oma prüfen. Dazu muss sie vor Ort sein. Woher sollen sie sonst wissen, ob die Unterschrift wirklich von ihr stammt?


Pleasereply  26.04.2021, 09:04

Das ist nicht der entscheidende Grund. Es gibt eine Unterschriftsprobe.

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archibaldesel  26.04.2021, 09:07
@Pleasereply

Und du meinst, die einer Unterschriftsprobe einer nicht transportfähigen Pflegebedürftigen, stimmt mit der Unterschrift auf der Kontoeröffnung von möglicherweise 1970 überein?

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Pleasereply  26.04.2021, 09:14
@archibaldesel

Die genauen Umstände kennen wir nicht. Beides ist möglich und kommt vor. Das Problem des Zeitablaufs ist aber eher in anderer Hinsicht problematisch, wenn die Dame seit längerer Zeit nicht vorstellig war.

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Ich werde dir einmal aus Bankensicht antworten: Die Bank möchte gerne zum Ausschluss des eigenen Risikos der Unwirksamkeit einer Verfügung sichergehen, dass die Vollmachtgeberin im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht auch geschäftsfähig war.

Die Rechtsprechung fordert allerdings zumindest konkrete, begründete Zweifel an der Geschäftsfähigkeit. Wo diese beginnen, ist dass eine Frage des Einzelfalles. Im Zweifel wird die Sparkasse eher die Kosten für eine Betreuung zahlen, als hier in ein hohes Risiko zu gehen.

Daher kann man bei mangelnder Transportfähigkeit entweder darum bitten, dass ein Mitarbeiter vorbeikommt, danach fragen, wer den Zustand bezeugen soll/muss oder am allerbesten gleich den Notar zur Beurkundung herbestellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium und Berufserfahrung

Das war bei einer Bekannten von mir genau das selbe ging wirklich nur mit der Anwesenheit da machte die Bank keine Außnahme


DrunkenWilley 
Beitragsersteller
 26.04.2021, 07:24

ok danke

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Hi,

,würde nur mit anwesenheit meiner oma eine vollmacht akzeptieren.
meine frage ist dies rechtens,

Ja aber natürlich.
Der Vollmachtgeber muss persönlich vor Ort sein, sich ausweisen können und die Vollmacht persönlich vor Ort unterschreiben.
Würde das anders geregelt (zB. Kontoinhaer unterschreibt die Vollmacht Zuhause und Vollmachtnehmer gibt sie ab) könnte ja jeder im Namen anderer Vollmachten fälschen und sich so widerrechtlich Zugang zu andererleuts Konten verschaffen...

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung