Strom anmelden erste Wohnung?
Hallo zusammen,
ab dem 01.11 ziehe ich offiziell in meine erste Wohnung. Die jetzige Mieterin wird vermutlich zum 21.10. ausziehen und wir bekommen da bereits die Schlüssel.
Wie sieht das mit dem Strom aus? Sie hat mir gesagt, dass ihr Stromvertrag mit Umzug enden wird, haben wir dann keinen Strom in der Wohnung? Sie ist aktuell beim örtlichen Stromversorger (wo wir auch hinwollen). Muss ich den Strom im Vorfeld schon anmelden oder wie läuft das?
4 Antworten
Der Strom wird nicht abgestellt. Er läuft weiter. Die Vormieterin übermittelt den Zählerstand an ihren Versorger und bekommt die Endabrechnung. Du solltest beim Einzug, mit Schlüsselübernahme, den Zählerstand fotografieren und dir dann einen Versorger suchen, das muss nicht derselbe sein wie bei der Vormieterin. Am besten ist es wenn ihr beide zusammen den Zählerstand ablest, dann geht es nahtlos von einem Mieter zum nächsten.
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Da öffnest du ein Onlinekonto und meldest dich mit Adresse und Zählernummer an, und Zählerstand.
Kannst du machen. Ich würde es schon direkt mit der Schlüsselübergabe machen. Wichtig ist, dass du den Zählerstand von Übergabe hast, denn wenn du dann Licht benutzt, Staubsauger, Bohrmaschine etc. ist es dein Stromverbrauch! Der Versorger interessiert sich nicht für deinen Einzugstermin.
Du kannst den Strom - noch - bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden. Ab dem nächsten Jahr funktioniert das nicht mehr.
Normalerweise läuft das so: Die ausziehenden Mieter melden ihren Umzug dem aktuellen Anbieter. Ab dem Zeitpunkt geht der Strom wieder auf den Hausbesitzer/Wohnungsbesitzer. Dieser meldet dem Stromanbieter oft auch noch Auszugsdatum der Altmieter, Einzugsdatum der Neumieter und die Zählerstände.
Du musst dich im Vorfeld dann um einen Vertrag mit dem Stromanbieter kümmern, da du ansonsten nach der Meldung des Vermieters in der Grundversorgung landest und die ist teurer als so ziemlich alle alternativen Tarife dieses Anbieters.
Aber wenn ich mir jetzt einen Vertrag zum 01.11 nehme, was ist mit der Zeit vom 21.10. -.01.11. bin ihc dann nur für den Zeitraum beim Grundversorger?
Du solltest dich mit dem Vermieter kurzschließen, welchen Zeitpunkt er meldet. Wenn er am 21.10. den Schlüssel an euch übergibt, dann wird er vermutlich auch dieses Datum dem Versorger melden - klar, der will ja die 9 Tage Strom, die ihr verbraucht zwischen 21.10. und 01.11. nicht bezahlen. Daher würde ich den Vertrag in Absprache mit dem Vermieter auf den 21.10. datieren, es sei denn der Vermieter zahlt das tatsächlich.
Du kannst auch ab dem 21.10.2024 einen Vertrag bei deinem belieben Versorger abschließen.
Ja. Weil sobald du den Schlüssel hast, kannst du ja über die Wohnung verfügen. Was du als Absprache mit dem Vermieter hast, ob du die 9 Tage Miete geschenkt bekommst, oder ab dem Datum schon bezahlst und wann du wirklich einziehst steht auf einem anderen Blatt. Wenn du natürlich sagst, dass du vom 21. bis zum ersten überhaupt keinen strom nutzen wirst, vielleicht kannst du dann auch zum 1. den Stromvertrag machen. Es hängt eben alles davon ab, was du mit dem Vermieter ausmachst.
Wenn ihr keinen Strom in der Wohnung habt, hat ihn offensichtlich der Vermieter abgestellt.
Keinen Strom anzumelden führt nicht automatisch zu einer Stromsperrung, sondern zuerst wird der Eigentümer des Hauses, sofern sich der Vormieter abgemeldet hat, angemeldet. Der Eigentümer meldet dann seinen neuen Mieter in der Regel an.
Abgestellt wird der Strom erst, wenn nicht gezahlt wird oder wenn der Vermieter sagt, dass die Wohnung nicht mehr vermietet werde und er nicht dazu bereit ist, die Zählerkosten zu übernehmen. In dem Fall wird der Zähler gesperrt und zum Ausbau registriert.
Also ich kenne das so, dass man selber den Strom anmelden muss? Das steht auch so im Vertrag
Dann hat der Eigentümer, als der Strom auf ihn angemeldet wurde, sich geweigert, den Zähler zu übernehmen, so dass der Zähler tatsächlich gesperrt wurde. Daher solltest du dir schnellstmöglich einen Anbieter suchen, bevor der Zähler ausgebaut wird.
Ich korrigiere: Ich habe deine Frage falsch gelesen, ich hatte gelesen, dass du jetzt schon in der Wohnung bist und es so verstanden, dass du keinen STrom hast.
Dann musst du jetzt noch keinen Strom anmelden, aber du kannst ihn schon zum 21.10.2024 anmelden. Spätestens am Einzug würde ich ihn anmelden, auch wenn du ihn noch sechs Wochen rückwirkend anmelden könntest, da sonst, wie gesagt, der Eigentümer angemeldet würde, der sich dann irgendwann beim Grundversorger meldet und dann wieder eine Rückabwicklung vorgenommen werden muss, was dann für den Netzbetreiber und die Versorger einen Aufwand darstellt.
Wenn Du zum 21.10. einziehst:
Stromzählerstand bei der Schlüsselübergabe ablesen und zusammen mit der Zählernummer sich ab Einzugsdatum bei einem Energieanbieter Deiner Wahl anmelden.
Also kann ich meinen Strom auch am Tag des Einzuges anmelden?