Strom anmelden?
Hallo zusammen,
folgende Frage. Mein Sohn wohnt seit einem Monat in meiner Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses. Diese Stand kurzzeitig leer und ich habe als Vermieter den Strom bezahlt. Muss er jetzt beim Stromversorger (Stadtwerke) sich neu an- bzw. ummelden oder kann ich quasi weiterhin den Strom zahlen und ihm am Ende des Jahres die Stromrechnung geben. Oder muss er selbst den Strom anmelden, weil er ja auch auf die Wohnung angemeldet ist beim Einwohnermeldeamt, weil der Verbrauch ja sicherlich höher sein wird als zu dem Zeitpunkt als die Wohnung leer stand. Wir haben ein gutes Verhältnis. Also wärs quasi kein Problem, wenn er am Ende des Jahres die Nachzahlung in die Hand gedrückt bekommt.
Freue mich auf Antworten.
Lg
4 Antworten
Jacke wie Hose.
Den Stadtwerken ist es völlig wurscht, von wem das Geld kommt, zumal du Eigentümerin bist. Dem Einwohnermeldeamt ist das auch egal, bzw die haben damit überhaupt nichts zu tun Du solltest allerdings bei den Stadtwerken anrufen und um einen realistischen Abschlag bitten. Die gehen ja noch von Leerstand aus.
Ich glaube dem Anbieter ist das egal solange alles bezahlt wird. Aber sicherheitshalber kannst du ja morgen nochmal anrufen
Dem Energieversorger ist es völlig egal von wessen Konto das Geld kommt. Hauptsache die Rechnung ist beglichen.
Nimm den Abschlag für Strom mit in die Nebenkosten auf, dann ist alles gut.