Strafrecht?

5 Antworten

Wenn eine Strafanzeige erstellt wurde, dann wird die auch weiter verfolgt werden. Generell handelt es sich aber offensichtlich um eine Person, die unter das Jugendstrafrecht fällt (wenn sie zum Tatzeitpunkt nicht sogar noch 13 war, dann würde das gar nicht weiter verfolgt werden können).

Unterstützung liefert in Rechtsfragen ein:e Anwalt/Anwältin, nur diese sind sowohl zur Rechtberatung berechtigt.

Ausländerfeindlichkeit: Es gehört zur Ausländerfeindlichkeit, dass der eigenen, ausländische Freund nicht als Problem gesehen wird, aber halt alle anderen "Ausländer".

Eine Ansprache an Personen ausländerfeindlicher Straftaten oder Nazi-Verherrlichung oder Gewaltverherrlichung ist erst mal eine Sache. Überdenkt einfach, was da gelaufen ist, und besinnt euch. Was soll dann schon noch groß passieren?

immer die beliebste ausrede er hat ausländische freunde und kann deswegen kein nazi sein.Ihr sohn ist bösartig anscheinend wenn er soclhe dinge malt.


Wenn du deinem Sohn wirklich helfen möchtest, dann lass seine Diagnosen erst mal außen vor – und rede stattdessen ein ernstes Wort mit ihm! Dein Sohn hat Grenzen überschritten und das muss ihm klar gemacht werden.

Ich kenne dein Sohn nicht und kann nicht beurteilen, was ihn zur seinen Taten getrieben hat. Klar ist nur: Weder Autismus, noch ADHS oder Depressionen sind eine Erklärung für das Verbreiten verfassungsfeindlicher Symbole. Jugendliche Unreife oder tiefsitzender persönlicher Frust vielleicht schon eher, die Hintergründe musst du im Kontakt mit deinem Sohn jetzt herausfinden.

Autismus oder ADHS ziehen nicht pauschal eine verminderte Schuldfähigkeit nach sich. Es kann vor Gericht einen Bonus geben, wenn Menschen aus großer persönlicher Not und ernsthaften psychischen Schwierigkeiten heraus handeln. Das Ist bei Menschen mit Autismus zwar öfter der Fall als beim „Normalbürger“, aber nicht pauschal; das kommt immer auf den Einzelfall an. Beim Verbreiten verfassungsfeindlicher Symbole sehe ich erstmal keinen direkten Zusammenhang mit Autismus. Beurteilen muss es letztendlich das Gericht.

Ich wünsche deinem Sohn, dass er eine faire Konsequenz bekommt, die er auch versteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Anwalt und die Autismusdiagnose, außerdem solltest du nochmal dringend mit ihm reden wieso er das gemacht hat, und das das wirklich böse werden kann. Auch wenn er es nicht versteht

Es zählt immer das Alter des Tatzeitpunkts.

Wenn er also zu der Zeit noch 13 war, passiert nichts.

Und wenn er doch schon 14 war, dann wird da auch nichts wildes passieren.