Strafe/16/Urkundenfälschung/ Fake Email?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie hat sich als eine existierende Ärztin ausgegeben .... Identitätsdiebstahl (vermutlich Urkundenfälschung / Betrug )

sie hat eine Schweigepflichtserklärung aufgesetzt .... Unsinn , Ärzte setzen keine derartigen Erklärungen auf, wozu / wem gegenüber sollten diese auch dienlich sein?

eine Freundin von mir ist 16 und sie hat vorgegeben, dass sie krank sei. .... da wäre sie ganrantiert nicht die Erste, die "den sterbenden Schwan" spielt ..... das ist noch nicht strafbar, maximal peinlich.

Vorrangig zu Punkt 1, wenn eine Anzeige erfolgt ist eine Anklage wohl eher unausweichlich, und selbstverständlich werden auch die Eltern informiert, das Jugendamt - die Jugendgerichtshilfe schalte sich ein. Eine gehörige Anzahl an Sozialstunden dürfte fällig sein, u. U. steht auch ein Jugendarrest und je nach Vorgeschichte evt. sogar eine Haftstrafe - zur Bewährung - im Raum.

Dann kann ich nur sagen - Du ! solltest zukünftig sehr genau über Dein Tun und Handeln nachdenken.

Titelmissbrauch, Urkundenfälschung. Also eun Anzeige ist wohl drin. Ja, da sie minderjährig ist erfahren es sie Eltern natürlich auch. Welche Strafe hängt davon ab wie der Richter entscheidet. U.a. wie lange hat sie sowas gemacht, mit welchem Hintergrund (nur einmalig, mehrmals?), gibt es Vorstrafen. Eine Verwarnung oder Sozialstunden wird es wohl geben.


psknd 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 09:00

Werden ihre Eltern per Post informiert ?

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Ma10ddin  14.12.2019, 09:41
@psknd

Wenn die Polizei nen Brief schreibt und keinen Hausbeauch macht, ja.

Aber den Brief abfangen lohnt sich nicht. Die werden, egal wie, mit den Eltern sprechen. Entweder die Polizei, die Jugendgerichtshilfe (wenn ein Verfahren eröffnet wird).

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Urkundenfälschung, Vortäuschung falscher Tatsachen

Das sind Straftaten, wobei schon der Versuch strafbar ist.

Ich denke nicht, dass eine evt. Anzeige eingestellt wird. Mindestens Sozialstunden wären drin.


ZuumZuum  14.12.2019, 08:22

Auch hier der Hinweis:
Einen Straftatbestand "Vortäuschen falscher Tatsachen" gibt es nicht im StGB

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ZuumZuum  14.12.2019, 08:38
@beangato

Nicht verstanden? Es gibt keinen §en im StGB der "Vortäuschung falscher Tatsachen" heißt.

Das ist lediglich ein Tatbestandsmerkmal aus dem § 263 "Betrug".

2
wenn die Ärztin Anzeige erstatten sollte, was wird meine Freundin dann erwarten

Ich wuerde vorerst mal mit einigen Sozialstunden rechnen

werden ihre Eltern darüber informiert werden ?

Ja klar.

Wie stehen die Chancen das das Verfahren eingestellt wird ? 

Bei dem Aufwand, den sie betrieben hat, wohl aeusserst gering.

Ganz vorneweg, an die "Freundin" glaube ich an dem Fall eher nicht, wahrscheinlich warst Du es doch selbst, oder?

Da kann auf jeden Fall recht viel auf Dich zukommen

  • Urkundenfälschung
  • Betrug
  • Vortäuschung falscher Tatsachen
  • Identitätsdiebstahl

Dass Deine Eltern informiert werden, sollte auch klar sein... Letztendlich wirst Du auch noch einige Sozialstunden aufgebrummt bekommen und durchaus möglich, dass Du auch von der Schule fliegst...


psknd 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 08:15

Ne, es war meine Freundin.

Warum sollte sie von ihrer Schule fliegen ?

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schwarzwaldkarl  14.12.2019, 08:35
@psknd
Warum sollte sie von ihrer Schule fliegen ?

Wo hat sie denn vorgegeben, dass sie krank war, in der Schule oder bei der Arbeitsstelle?

Wenn es in der Schule war, besteht die Möglichkeit, dass sie deshalb von der Schule fliegt und als Arbeitgeber gäbe es hier genauso den Grund auf fristlose Entlassung...

2
psknd 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 08:58
@schwarzwaldkarl

Nein, sie hat weder in der Schule noch bei einer Arbeitsstelle vorgegeben krank zu sein, sondern bei manchen Freunden🙄

  • Urkundenfälschung: da sie die Unterschrift der Ärztin gefälscht hatte
  • bzw. ein Dokument aus dem Internet abgeändert hatte
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ZuumZuum  14.12.2019, 08:22

Einen Straftatbestand "Vortäuschen falscher Tatsachen" gibt es nicht im StGB.

Was hat die Sache mit der Schule zu tun?

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ZuumZuum  14.12.2019, 08:29
@ZuumZuum

Hatte ich noch vergessen: Wo siehst Du da einen Betrug (fehlender Vermögensvorteil)?

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schwarzwaldkarl  14.12.2019, 08:37
@ZuumZuum

Urkundenfälschung ist zwangsläufig Betrug und aus irgendwelchem Grund hat sie sich ja die falschen Krankschreibungen ausgestellt...

Entweder um die Schule zu schwänzen oder aber bei der Arbeit blau zu machen...

P.S. anstatt andere Antworten zu kommentieren, könntest Du ja eine eigene kompetente Antwort geben...

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ZuumZuum  14.12.2019, 08:41
@schwarzwaldkarl

Urkundenfälschung ist zwangsläufig Betrug? Ähemmm....

Also ich habe mal gelernt, vor 35 Jahren, das zum Betrug gehört, das der Täter auf einen Vermögensvorteil zum Schaden des Geschädigten aus ist. Kann sein das sich das in den 35 Jahren geändert hat...mal nachsehen..hmmm, also im § 263 StGB, Betrug" steht imme rnoch der Satz:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,

Wenn ich also einen Personalausweis oder Reisepass fälsche, wessen Vermögen schädige ich denn damit?

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schwarzwaldkarl  14.12.2019, 08:50
@ZuumZuum

kann Dich nur noch ein Mal auf mein "P.S." meines letzten Kommentars hinweisen... ;-)

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psknd 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 08:59
@ZuumZuum

Nein einen Vorteil hatte sie dadurch keines Falls.
Weder durch Vermögen noch moralisch.

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psknd 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 09:04
@schwarzwaldkarl

Ja sie ist noch Schülerin, allerdings hatte sie nie dadurch die Schule geschwänzt.

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schwarzwaldkarl  14.12.2019, 09:07
@psknd

Warum hat sie dann die "Krankschreibungen" benötigt, klingt alles extrem komisch...

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psknd 
Beitragsersteller
 14.12.2019, 09:10
@schwarzwaldkarl

sie hat keine krankschreibungen benötigt, hatte ich nie erwähnt.

sie hat eine Schweigepflichtsentbindung „gefälscht“

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5432112345  14.12.2019, 09:24
@schwarzwaldkarl

"P.S. anstatt andere Antworten zu kommentieren, könntest Du ja eine eigene kompetente Antwort geben..."

Wenn die Antwort falsch ist, muss man auch damit rechnen korrigiert zu werden...

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schwarzwaldkarl  14.12.2019, 10:05
@psknd

Darf ich Dich zitieren?

Hallo 
eine Freundin von mir ist 16 und sie hat vorgegeben, dass sie krank sei. Sie hat sich als eine existierende Ärztin ausgegeben und einen email Account erstellt und sich Befunde ausgedacht. 
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5432112345  16.12.2019, 18:46
@schwarzwaldkarl

Dass du Urkundenfälschung und Betrug nicht auseinander halten kannst spricht bereits Bände. Wer hier keine Ahnung hat ist damit schwarz auf weiß belegt. Dass du trotz dieses Fakts behauptest ich hätte keine Ahnung zeigt nur, dass du nicht einmal Fakt und Fiktion auseinander halten kannst.

Im übrigen darfst du gern ausführen wieso die Antwort "Fakten" auf die Frage: "wer entscheidet letztendlich, ob eine Antwort falsch oder richtig ist?" falsch sein soll. Dass du direkt mit einem Angriff antwortest zeigt nur, dass du keine Begründung hast und dir nur nicht eingestehen willst, dass du im Unrecht bist.

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