Darf ich mich älter ausgeben?

14 Antworten

In Frage kommt hier der § 263a StGB. Unrichtige Daten werden werden hier durchaus verwendet, die Frage ist aber, ob zum einen ein rechtswidriger Vermögensvoteil entsteht und vorallem, ob das Vermögen eines anderen verletzt wird. Für den Händler spielt es aus finanzieller Sicht erstmal keine Rolle, wie alt der Kunde ist, solange das Geld eintrifft. Zu beachten ist aber, dass auf zivilrechtlicher Ebene beschränkte Geschäftsfähigkeit mit allen ihren Einschränkungen vorliegt, was für den Händler durchaus Nachteile haben kann...

§ 263a StGB - Computerbetrug

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend."


TheGrow  28.01.2011, 18:52

Hallo Reiswaffel87, der Tatsbestand des § 263a StGB - Computerbetrug könnte hier wirklich zur Geltung kommen. Aber die Rechtspechung sagt hierzu aus, dass der Tatbestand nur dann erfüllt wird, wird die eingegebene Daten ohne menschliche Überprüfung akzeptiert werden. Aber ich denke, er muss sicherlich zumindest eine Ablichtung des Personalsausweises zu dem Anbieter schicken. Dann würde nur noch der einfache Betrug stehen bleiben. Aber ganz auschließen, dass Du recht hast möchte ich hier auch nicht

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Hallo Paulopaulo,

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es ist schon so, wie die meisten sagen. Du kannst wegen versuchten Betruges und evtl. wegen Urkundenfällschung angezeigt werden.

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Solange Du Deine Rechnungen bezahlst wird voraussichtlich garnichts passieren, aber wennn Du nicht zahlen kannst und sieht die ganze Sache ganz anders aus. Dann hast Du mit der Angabe eines falschen Alters einen Vertrag geschlossen, den Dir der Anbieter so nicht gegegebn hätte und dass nennt sich dann Betrug gem. § 263 StGB.

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Und Teroretisch könntest Du auch wegen versuchten Betruges angezeigt werden, wenn Sie Dir nachweisen, dass Du mit Deinem Taschengeld aller Wahrscheinlichkeit die Rechnungen nie Überweisen kannst.

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Gruß

TheGrow

Wenn Du dazu Deine Legastenie ärztlich attestiert nachweisen kannst könnte das ggf hinhauen.

Ansonsten unterhalte Dich vornehmlich mit Deinem Blindenhund darüber ...


Paulopaulo 
Beitragsersteller
 28.01.2011, 01:04

haha wie der mit legastenie einfach richtig geraden hat :P

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Steinbeisser1  28.01.2011, 01:08
@Paulopaulo

Ja hervorragend Deine Zustimmung! Danke!! Hast Dich mit Deinem Hund dazu kommunikativ ausgetauscht!!! ;-)

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Das wäre möglicherweise strafbar, Urkundenfälschung oder Betrug. Außerdem Regresskosten, da der Anbieter von dir jegliche Kosten zurückfordern kann die du verursachst.

Kurz und Bündig: Ja, ist es. Betrug, evtl. Urkundenfälschung (die wollen wahrscheinlich eine Kopie deines Ausweises.

Laß es doch einfach von Deinen Eltern bestellen.