Strafbefehl Ratenzahlung?
Moin, Ich wurde ( zwar zu Unrecht ) aber von der Staatsanwaltschaft Hamburg zu einer Geldstrafe von 1.600€ 80 Tagessätze für 100€ Raten verurteilt für Widerstand und Beleidigung Vollstreckungsbeamte obwohl sie nicht mein Einkommen wissen und ich aktuell auch keins habe, und Anfang oder Mitte April ALG2 bekommen würde, bisher habe ich schon 3 Raten gezahlt aber diesen Monat muss ich auch 100€ zum 15. bezahlen was ich aber nicht kann, habt ihr Tipps für mich was ich tun sollte? Auf Gefängnisstrafe kann ich sehr gerne verzichten
4 Antworten
1. Die Staatsanwaltschaft verurteilt nicht. Das macht das Strafgericht.
2. Zu Unrecht wirst du nicht verurteilt.
3. Da du vor Gericht keinerlei Angaben zu deinen Einkünften gemacht hast, wird dein Einkommen geschätzt.
4. Wenn du die Raten nicht zahlst, wird das für dich nicht gut aus gehen. Du solltest über deinen Anwalt die momentane Situation darlegen oder ersatzweise die Freiheitsstrafe antreten.
Wer Mist baut, muss mit den Konsequenzen leben
Gut Antwort, bis hier:
Du solltest über deinen Anwalt die momentane Situation darlegen
Das Geld das er dem Anwalt zahlen muss, was er wohl auch kaum hat, ist in die Geldstrafe besser investiert.
Ach diskutiere doch nicht. Komme auch aus HH und ich weiß, dass Beamten dort zusammensitzen und ihr Amtsmissbrauch für die Verhandlung schönreden bzw. sich alle gegenseitig decken. AineColaAinBier bitte
Völliger Blödsinn. Jeder ANwält rät Dir, ganz genau zu überlegen ob man widerspricht, denn meistens fällt in der nachfolgenden Verhandlung das Urteil härter aus und dann kommen auch noch die horrenden Verhandlungskosten dazu. Oder meinst du, der Richter, der in der Regel auch den Strafbefahl erteilt hat, rudert zurück? in 99% der Fällen nicht! Kann man überall nachlesen und da kannst du auch jeden Anwalt fragen. Und du glaubst echt, man wird nicht zu Unrecht verurteilt? Oh ha, 1/3 der Veruteilungen per Strafbefehle sind nicht korrekt, und du sagst 0%. Läuft bei dir
In der Überschrift der Frage steht 'Strafbefehl'. Ein Strafbefehl wird bekanntlich auf Antrag der StA vom Gericht erlassen.
Ich war dafür nicht vor Gericht, musste lediglich bei der Polizei in meiner Stadt Aussagen und ein paar Wochen später kam der Strafbefehl.
Ich war dafür nicht vor Gericht,
Das habe ich auch nicht behauptet. Strafbefehle werden aber vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG003402311
Nimm Deinen Hartz IV Bescheid mit und marschiere damit zur zuständigen Staatsanwaltschaft und bitte um Kürzung der Raten. Wahrscheinlich wird man auf 50 € zurückgehen. Weiter herunter allerdings kaum, denn es heisst ja Ersatzfreiheitsstrafe und die soll man auch spüren.
Glatt vergessen.
Wenn Du absolut nicht in der Lage bist zu bezahlen, kannst Du bei der Staatsanwaltschaft auch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Rechne dann mit 6 Stunden je Tagessatz.
Du kannst um eine Stundung bitten, daß die Rate für einen Monat ausgesetzt wird.
Allerdings vermute ich, daß das Gericht nicht sehr kooperativ ist, weil Du Dich ja auch nicht kooperativ gezeigt hast.
Was erwartest Du dann von denen?
Auch wenn Du behauptest, du hättest keinen Widerstand geleistet und niemanden beleidigt, warum kennen die dann Dein Einkommen nicht? Du wurdest doch vermutlich nach Deinen Einkommen gefragt und hast keine Auskunft gegeben.
Wenn ein zu hoher Tagessatz zugrunde gelegt wurde, liegt es doch vermutlich an Deiner fehlenden Kooperation, oder? Die Ratenzahlung ist doch auch vereinbart worden aufgrund Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse.
Ich würde es auf jeden Fall mit einer Stundung versuchen, vielleicht klappt es ja. Auf jeden Fall solltest Du Dich kooperativ zeigen und das Gespräch suchen.
Allerdings vermute ich, daß das Gericht nicht sehr kooperativ ist,
Das ist auch egal, weil das Gericht damit nichts mehr zu schaffen hat.
Zuständig ist allein die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Dort ist man durchaus kooperativ, wenn man seine Situation vernünftig darlegt. Natürlich hat jedes Entgegenkommen seine Grenzen, aber auch der Staatsanwaltschaft ist nicht daran gelegen ihn in den Knast zu bringn, das kosten den Steuerzahler nur ünnötiges Geld.
Gegen einen Strafbefehl ist der Rechtsbehelfs des Einspruchs gegeben. Da du dich für unschuldig hältst, wundere ich mich, warum du davon keinen Gebrauch gemacht hast.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)#Einspruch
habt ihr Tipps für mich was ich tun sollte?
Mit der Staatsanwaltschaft sprechen und versuchen, kleinere Raten zu zahlen.
Gegen einen Strafbefehl ist der Rechtsbehelfs des Einspruchs gegeben.
Das ist im Grunde richtig, allerdings schreibt der Fragesteller dass er bereits drei Raten gezahlt hat. Damit dürfte die Widerspruchsfrist längst abgelaufen sein und die Sacher rechtskräftig sein.
Meinen Kommentar nicht gelesen oder nicht verstanden? Da steht:
allerdings schreibt der Fragesteller dass er bereits drei Raten gezahlt hat. Damit dürfte die Widerspruchsfrist längst abgelaufen sein und die Sacher rechtskräftig sein.
Er braucht keine Rate bezahlt zu haben, da eine Ratenzahlung erst nach der Widerspruchsfrist genehmigt wird. Du schreibst "dürfte". Nö es ist so, nicht dürfte. Kapische?
Er braucht keine Rate bezahlt zu haben
Hat er aber, steht so in der Frage. Wo er doe wohl herhat? Wird ihm wohl der liebe Gott geflüster haben inklusiver der nötigen Daten.
Nö es ist so, nicht dürfte. Kapische?
Ersetze das "dürfte" durch ist abgelaufen und der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Moin, ich hatte keinen Einspruch eingelegt weil ich selbst der Meinung war, dass es wenig Sinn machen würde und ich unnötig meine Zeit verschwenden und über 100km zu diesem Amtsgericht fahren müsste weil ich gegen 5 Beamte als angetrunkener so oder so schlechte Karten habe. Ich sehe es einfach als eine Art selbst Strafe an mich nie wieder mit Polizisten in Hamburg zu unterhalten weil die dort nicht richtigen ticken wenn du nicht von da kommst.
weil ich selbst der Meinung war, dass es wenig Sinn machen würde und ich unnötig meine Zeit verschwenden
Man kann den Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Geldstrafe beschränken.Zumindest das hätte ich an deiner Stelle getan.
Du hast alles richtig gemacht. Es ist durchweg bekannt und das weiß ich selbst von einem "befreundeten" Cop, dass die AUssagen der Beamten so geschmiedet werden, dass sich alle gegenseitig decken. Und wenn Alk im Spiel war, hat man null komma null chance. Die Staatssoldaten sind dem Richter heilig
Man wird öfter zu Unrecht verurteilt als du denkst, vorallem von der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Polizei dort, 5 Beamte haben sich die Geschichte so gedreht, dass sie mich einige Nerven und Geld kosten wird und ich keine Chance gegen habe anzugehen wenn 5 Beamte Aussagen. Alle in meinem Alter 20-25 schön Machtposition ausnutzen.