Strafbefehl Brief?

3 Antworten

Wenn keine weitere Vernehmung erforderlich ist, deine Daten stimmen usw., dann bekommst du als Anzeigeerstatter, auch wenn du das online gemacht hast, nur dann eine weitere Vorladung, wenn Fragen offen sind.

Du hörst spätestens wieder davon, wenn das Verfahren eingestellt und auf den Privatweg verwiesen wird. Bis dahin kann viel Wasser den Rhein hinunter fließen.

Du wirst erst angehört, bevor es weiter geht. Bis dahin kann es Wochen oder Monate dauern. Die Behörden sind teils überlastet

In einem solchen Fall solltest du aber immer einen Anwalt dazuholen. So ist auch deine Aussage kein Eigentor


Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 08:48

Ne ich bin hier der Opfer

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ZzzzUser  31.08.2024, 08:50
@Dropbox72aa

Achso ups sorry

Ja normalerweise wirst du dann im Rahmen der Ermittlungen nochmal angehört. Antworte möglichst ausführlich und detailliert. Beantworte alle Fragen der Beamten und bleib bei der Wahrheit

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Still  31.08.2024, 09:11
@ZzzzUser

Die Anzeige ist gleichzeitig auch seine Aussage. Da gibt es grundsätzlich keine 2. Anhörung.

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Grundsätzlich solltest Du vor einer Bestrafung angehört werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.