Besteht ein Haftbefehl - Was bedeutet dieses Schreiben?
Hallo Zusammnen!
Dieses Schreiben kam vor paar Monaten aber leider hat es mein Kumpel erst sehr spät mitbekommen, was kann oder sollte er sofort tun?
Der Beschuldigte ist im rechtskräftigem Strafbefehl....mit einer Geldstrafe 60 Tagessätzen zu je 30 Euro belegt worden.Neben dieser Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in diesem Verfahren führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht.
Es müsste ohnehin eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Was bedeutet ...die Verfolgung? Etwa ein Haftbefehl?
Und
Es müsste ohnehin eine Gesamtstrafe gebildet werden
Wird da noch mehr kommen ?Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Grinzz/1594611313291_nmmslarge__0_0_483_483_573151ac28fdb316664513855085e19a.png?v=1594611313000)
Das klingt eher nach einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 I StPO. Es wird Bezug genommen auf eine andere Verurteilung und festgestellt, dass im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung die in diesem Verfahren zu berücksichtigende Strafe nicht besonders ins Gewicht fällt.
Daher darf die StA auf die Verfolgung verzichten und das Verfahren nach § 154 StPO einstellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Grinzz/1594611313291_nmmslarge__0_0_483_483_573151ac28fdb316664513855085e19a.png?v=1594611313000)
Ja und Nein.
Eingestellt wird das Verfahren, in welchem er das oben zitierte Schreiben bekommen hat. In einem anderen Verfahren wurde die genannte Geldstrafe ausgeurteilt (vermutlich im Strafbefehlswege, also im schriftlichen Verfahren ohne Gerichtsverhandlung).
Es ist zu vermuten, dass es 2 Verfahren gibt. Eines mit Geldstrafe und eines mit einer Einstellung. Bezahlen muss er (natürlich) die Geldstrafe. Für eine Einstellung wird nichts verlangt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, das ist kein Haftbefehl. Verfolgung heißt einfach nur, dass einer Straftat nachgegangen wird. Ob da noch mehr kommt, kann ich nicht beurteilen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/qugart/1476264417933_nmmslarge__45_45_810_810_6d2af0996fb46eb206f6109b813bba55.jpg?v=1476264418000)
Naja...auf jeden Fall soll er die Strafe mal zahlen.
Am besten ist, er ruft bei Gericht an.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wippich/1657991475979_nmmslarge__0_0_430_430_312cd1bd2b6a300fe917fd57402b39b1.jpg?v=1657991476000)
Da kommt nichts mehr. Unter Einbeziehung der Geldstrafe könnte diese leicht erhöht werden(Gesamtstrafe).
Er sollte aber bezahlen, sonst folgt die Ersatzfreiheitsstrafe
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Um das beurteilen zu können, müsste man die Gesamtsituation kennen. So ist dieser Ausschnitt aus den Brief schwer einzuordnen.
Ich würde mich an seiner Stelle auch bei der betreffenden Behörde (Absender des Schreibens) melden und freundlich fragen, was jetzt genau die nächsten Schritte sind und was er jetzt machen soll bzw. muss.
Klingt für mich so, dass er zum Einen schon für etwas eine Strafe zahlen muss, zu der er verurteilt wurde und zum Anderen dass irgend eine (weitere?) Tat noch weiter verfolgt (also vom Staat weiter untersucht und ggf. noch zusätzlich angeklagt und vor Gericht gebracht) wird.
Was heißt einstellen also braucht er doch nicht zu bezahlen weil es eingestellt wurde?