Hey ich bin 14 jahre alt und habe scheisse gebaut was ich sehr bereue also ich habe mit 3 Freunde Steine auf Autos geworfen die Polizei wurde gerufen was kommt?

2 Antworten

Vorbestraft bist du nicht, aber diesmal wirst du nicht mit einer Einstellung davonkommen.


Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:12

Das ist mir bewusst ich muss auch dafür grade stehen für das was ich getan habe was denken Sie denn was für eine Strafe ich bekommen könnte weil es wirklich das erste mal ist

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archibaldesel  02.11.2021, 21:15
@Ichbincoom779

Das kann man nicht prognostizieren. Der Richter hat einen großen Spielraum. Er kann dich mit einer Ermahnung nach Hause schicken, mit Sozialstunden, aber auch in den Knast schicken. Klug wäre es, vor Gericht alles zuzugeben und Reue zu zeigen.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:22
@Christiangt

Oha. Das ist Hart aber ich steh zu mein Fehlern und wär bereit dafür zu stehen

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archibaldesel  02.11.2021, 21:25
@Ichbincoom779

Kommt auch auf die Tat an. Große Steine von einer Autobahnbrücke werden als Mordversuch gedeutet. Für eine Sachbeschädigung werden es wohl eher Sozialstunden.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:27
@archibaldesel

Also ich schäme mich jetzt das zu sagen aber wir haben steine aus einem dach geworfen also wir waren auf einem dach ganz oben und von da Steine auf geparkte autos geworfen

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NonNam  02.11.2021, 21:32
@Ichbincoom779

Klassische Jugendsünden. Hoffe alle hier verzichten auf Moralpredigten. Ihr wisst selber wie saugefährlich das war. Und Ihr macht das bestimmt auch nicht wieder. Und Ihr fangt jetzt Euer junges Leben mit einem Berg von Schulden an.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:35
@NonNam

Ja das ist uns bewusst es ist jetzt passiert und ich kann nichts mehr ändern.

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Mit 14 bist Du strafmündig. Aber im Jugendstrafrecht haben die Gerichte einen gewaltigen Spielraum an Sanktionen. Am wahrscheinlichsten werden es etliche Sozialstunden werden.

Zivilrechtlich haftet Ihr für die Schäden. (Und Nein: Nicht die Eltern)


Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:04

Wie viele Sozialstunden werden es ungefähr sein?

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NonNam  02.11.2021, 21:08
@Ichbincoom779

Im Jugendstrafrecht ist alles möglich. Das kann man nun wirklich nicht vorher sagen.

Wie hoch war der Schaden?

Seid Ihr geständig und reuig?

Ist der Schaden beglichen worden?

Wie tretet Ihr vor Gericht auf?

In welchem Bundesland war das?

Und so weiter.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:11
@NonNam
  1. Der Schaden ist sehr hoch (glaub ich) da es 4 Autos sind die davon betroffen waren
  2. Ja sind wir
  3. Nein wir haben noch keine post oder sonst was bekommen da es vor paar tagen erst passiert ist
  4. Ordentlich also halt aufjedenfall gut auftreten weiss ich nicht
  5. Es ist In NRW passiert
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NonNam  02.11.2021, 21:12
@Ichbincoom779

Wie stellt Ihr Euch die Schadenswiedergutmachung vor? Das wird das Gericht in jedem Fall fragen.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:13
@NonNam

Wir werden uns entschuldigen reue zeigen usw (und danke das sie mir helfen bei den fragen).

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NonNam  02.11.2021, 21:14
@Ichbincoom779

Wie hoch ist denn der Schaden? Das wird Euch schwerer treffen als die Sozialstunden.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:15
@NonNam

Hm Um die 10.000€ werden es sein bisschen mehr bisschen weniger

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NonNam  02.11.2021, 21:18
@Ichbincoom779

Aua. Die dürft Ihr in jedem Fall bezahlen. Und die Opfer können sich aussuchen, bei wem sie das von Euch kassieren. Aus der Nummer kommt Ihr leider nicht mehr raus.
Also überlegt Euch schon einmal, was Ihr dem Gericht dazu erklären wollt.

Und bei der Schadenshöhe könnte es sogar den einen oder anderen Freizeitarrest geben. Aber das glaube ich eher nicht.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:19
@NonNam

Wie lange werden wir Zeit haben diesen Schaden abzubezahlen?

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:24
@NonNam

Und das wird auch in den Führungszeugniss eingetragen bestimmt wie lang wird das da stehen bleiben?

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NonNam  02.11.2021, 21:26
@Ichbincoom779

Jugendregister. Bis max. 24. Aber nicht bei Sachbeschädigung und gef. Eingriff in den Straßenverkehr. Das wird deutlich vorher gelöscht werden, wenn nichts dazu kommt. Aber die Schulden bleiben leider.

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Ichbincoom779 
Beitragsersteller
 02.11.2021, 21:29
@NonNam

Oh okey. Und außerdem noch Vielen dank das Sie sich Zeit genommen haben für meine Fragen Ich wünschen ihnen noch eine gute Nacht.

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