Stimmt das?

4 Antworten

Mein Fahrlehrer meinte, dieser Typ der 160 fuhr ist die nächste Woche ganz normal in die Disco gegangen, weil es damals "nur" ein Unfall mit Todesfolge war

Selbst wenn das nicht nur als Unfall, sondern als fahrlässige Tötung oder Todschlag gehandhabt wurde, ist das möglich. Nicht jeder, der eines Verbrechens verdächtigt wird, muss in Untersuchungshaft.

Der Typ ist nicht ins Gefängnis gekommen und ihm wurde auch nicht der Führerschein entzogen nach seiner Aussage.

Einmal können mildere Freiheitsstrafen auch auf Bewährung ausgesetzt werden. Dann kommt der Verurteilte nicht ins Gefängnis, wenn er sich im gesetzten Zeitraum nichts weiter zu schulden kommen lässt. Es ist sogar durchaus möglich, dass aus dem Umfeld des Verurteilten niemand erfährt, dass er auf Bewährung ist.

Zweitens, eine fahrlässige Tötung kann auch nur mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Drittens: In einem Strafprozess z.B. wegen fahrlässiger Tötung steht die Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht zur Diskussion. Der Entzug ist nicht als mögliche Strafe vorgesehen.

heute würde es Mord heißen, so seine Aussage.

Unwahrscheinlich. Ein Mordvorwurf erfordert zwar keine konkrete Tötungsabsicht, aber es gibt gewisse Merkmale, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise die Absicht, eine Straftat zu vertuschen. Und diese Argumentation wird bei einem tödlichen Verkehrsunfall wirklich schwierig.

Bei den Ku'damm-Rasern wurde auf Mord plädiert, indem mit niederen Beweggründen (hemmungslose Selbstsucht, hier: das Rennen um jeden Preis gewinnen zu wollen) und aufgrund des Autos als "gemeingefährlichen Tatwerkzeugs" mit einer verwerflichen Begehungsweise argumentiert wurde.

Ging auch damals, geht auch weiterhin.

Heutzutage gibt es den Straftatbestandes des verbotenen Kfz-Rennens. Und damit bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.


jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 19:03

Aber dieser Typ ist doch 160 gefahren in einer 70er Zone. Hätte man ihm denn nicht wenigstens den Führerschein abnehmen sollen?

RedPanther  26.05.2023, 19:04
@jojo01233653

Er wird sicherlich ein Fahrverbot aufgrund des Geschwindigkeitsverstoßes bekommen haben.

Vergiss' bitte nicht, dass Geschichten beim häufigen Erzählen gerne überspitzt werden. Deinem Fahrlehrer war wichtig, dass der Typ damals nicht richtig bestraft wurde. Also wird er die Story tendenziell in Richtung "zu wenig Strafe" überspitzt haben.

Fahrlässige Tötung hatte immer schon einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren. Der konnte auch früher schon ausgeschöpft werden.

Die Verurteilungen als Mord halten vor dem BGH meistens nicht, insofern sehe ich die Aussage deines Fahrlehrers mehr als Stammtischgeschwätz an, als als Rechtsauskunft.


jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 18:39

Also wurde soetwas damals auch schon vernünftig bestraft?

AnglerAut  26.05.2023, 18:41
@jojo01233653

Der § 315d StGB ist neu. Dadurch ist die Höchstrafe auf 10 Jahre hoch.

Aber auch früher wurde wegen solcher Sachen oft eine Gefängnisstrafe verhängt.

jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 18:41
@AnglerAut

Dann war es wohl wirklich nh Lüge. Kam mir nh bisschen seltsam vor

Es wäre auch heute kein Mord. Für Mord muss immer ein Mordmotiv vorliegen.

Ja soetwas kann theoretisch heute noch passieren. Wäre aber eher fahrlässige tötung. Kommt auf den Grund an wieso er zu schnell gefahren ist.


Tannibi  26.05.2023, 18:50
Es wäre auch heute kein Mord. Für Mord muss immer ein Mordmotiv vorliegen.

Vielleicht informierst du dich mal über "bedingten Vorsatz"
und die Urteile gegen Beteiligte an illegalen Straßenrennen
wegen Mordes.

Kaen011  26.05.2023, 19:03
@Tannibi
Bitte Quelle für 2 Urteile nachreichen

Dürfte doch nichts einfacher sein als das.

Tannibi  26.05.2023, 19:05
@Kaen011

Ich nehme von dir keine Arbeitsaufträge entgegen.

Kaen011  26.05.2023, 21:00
@Tannibi

Also den Beweis für deine Aussage zu liefern ist dir nicht möglich? Interessant...

Tannibi  26.05.2023, 21:01
@Kaen011

Es gab zwei Urteile wegen Mordes. Mach die Augen auf, du hast ein ganzes Internet.

Kaen011  26.05.2023, 21:03
@Tannibi

Du bist ja offenbar selbst nicht dazu in der Lage sie zu finden, daher bezweifel ich dies.

Kaen011  27.05.2023, 12:34
@Tannibi

Welche Diskussion?

Wir haben nie diskutiert. Erklärt aber einiges wenn du das schon als Diskussion empfindest

AnglerAut  26.05.2023, 18:39

Wurde schon mehrfach als Mord verurteilt. Billigend in Kauf nehmen reicht für Vorsatz.

Kaen011  26.05.2023, 18:41
@AnglerAut
Wurde schon mehrfach als Mord verurteilt

Bitte Quelle für 2 Urteile nachreichen

AnglerAut  26.05.2023, 19:53
@Kaen011

BGH (4. Strafsenat), Urteil vom 18.06.2020 – 4 StR 482/19

LG Berlin, Urt. v. 27.2.2017 (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16)

jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 18:38

Das heißt, wenn man einen guten Grund hat schnell zu fahren darf man jemanden totfahren?

Kaen011  26.05.2023, 18:40
@jojo01233653

Strohmann Argument?

Aber ja bei einer fahrlässigen tötung kann man durchaus ohne Gefängnis strafe davonkommen.

Kaen011  26.05.2023, 18:42
@jojo01233653

Du musst immer bedenken das das Deutsche Strafsystem Täterorientiert ist und nicht Opferorientiert.

Nur weil eine Person von einer anderen getötet wird, gibt es dafür nicht immer die gleiche Strafe.

jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 18:43
@Kaen011

Gibt es auch Länder, in denen das andersherum ist?

Kaen011  26.05.2023, 18:46
@jojo01233653

Komplett nicht. Einige Länder haben es jedoch in teilbereichen z.b Kroatien.

jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 19:03
@Kaen011

Was ist mit den USA? Da bekommt man ja als Opfer teilweise mehrere Millionen Entschädigung.

ja das war leider so bei einen Unfall mit Todesfolge wren alle traurig und das wars dann.

Es gab eine Geldstrafe


jojo01233653 
Beitragsersteller
 26.05.2023, 18:36

Echt verrückt. Wofür waren dann damals Verkehrsregeln??? Wann gab es denn da so die erste große Reform? Oder hat sich das schleichend geändert?

challenge33  26.05.2023, 19:22
@jojo01233653

In den 70er Jahren waren Kopfstützen und Sicherheitsgurte auch noch keine Pflicht. Es hat sich in der Zwischenzeit vielen geändert.