Sozialversicherungspflicht bei 2 Minijobs?

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Also von dem was ich im Internet recherchieren konnte, ist es auf jeden Fall wichtig, dass deine Arbeitgeber Bescheid wissen, dass du eine weitere Einnahmequelle hast (und da solltest du überlegen, ob es sich in deinem Fall lohnt, weil du ja nun durch den Status zweier Minijobs, auch wenn dir der eine vielleicht nur wenig Geld bringt, Abgaben hast).

Übrigens einen Minijob zu verschweigen, ist auf legalem Weg nicht möglich, denn der Arbeitgeber muss die Tätigkeit eigentlich bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Das bedeutet auch, dass dein Arbeitgeber dann, wenn du ihn das mitgeteilt hast, wegen der Sozialversicherung auf dich zukommen sollte.

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen, wie gesagt, das ist das, was ich herausfinden konnte.

lg

Woher ich das weiß:Recherche

Du hast grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht - Du solltest beide ArbG informieren - den ArbG kann es im Grunde egal sein, denn die Sozialabgaben für einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter belaufen sich auf ca. 20%, während für den Minijob ca. 30% anfallen (Minijobs sind also wesentlich teurer für den ArbG).

Sie müssen aber die Anmeldungen anders machen.

Wenn Du das nicht machst, wird der ArbG durch die Minijobzentrale informiert - es macht sich aber besser, es von sich aus mitzuteilen.


Guenimert  04.07.2022, 14:13

Hallo Schopenhauer, nehmen wir an ich habe 2 Minijobs angenommen: Bei dem ersten Minijob bin ich circa 10 Monate und beim zweiten 1 und halb Monate tätig. Der Gesamtverdienst von 450 Euro Monatlich wird 1 und Halb Monate überschritten. Danach wird der zweite Minijob abgemeldet. Hätte man für die 1 und halb Monate Sozialabgaben zahlen müssen oder zählt der zweite Minijob als kurzfristige Beschäftigung und somit nicht Sozialversicherungspflichtig?

Ich würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen!

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Beide Arbeitgeber bekommen Post von der Knappschaft, die verwalten die Minijobs. Es fällt also auf, verheimlichen macht daher keinen Sinn.

Es macht für beide AG einen gesonderten Aufwand, wenn die Abrechnungen korrigiert werden müssen. Etwaige Überzahlungen werden dir dann von der nächsten Abrechnung einbehalten.

Es ist nicht schlau, so zu verfahren.


DerSchopenhauer  03.12.2021, 23:03
Etwaige Überzahlungen werden dir dann von der nächsten Abrechnung einbehalten.

Es gibt keine Überzahlungen - der ArbG bekommt noch Geld erstattet, weil Minijobs mit ca. 30% Sozialabgaben wesentlich teurer sind als bei sozialversicherungspflichtigen MA (ca. 20%).

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