Werkstudent + 2 Minijobs gleichzeitig?

2 Antworten

Hallo,

wenn du mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest gilst du als Vollzeitarbeitnehmer und als Teilzeitstudent. Das hat dann wieder Auswirkungen auf z.B. Familienversicherung oder studentische KV. Geht alles, ist nicht verboten, aber hat eben Nachteile, da man extra will, dass Studenten sich auf ihr Studium konzentrieren.

Wenn du unter den 20 Stunden/Woche bleibst, passt das alles. Dann ist es egal, ob das von einem oder mehreren Jobs kommt.


sylv99 
Fragesteller
 20.01.2022, 11:19

Hallo, danke dir! Dann ist also egal, wie viele Minijobs ausgeübt werden, hauptsache man bleibt unter den 20h? Und der Verdienst von Werkstudent & den beiden Minijobs ist auch egal hauptsache der Steuerfreibetrag von ca. 9.800€ im Jahr wird nicht überschritten?

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kevin1905  20.01.2022, 15:39
@sylv99

Wenn die Summe zweier oder mehrer Minijobs 450,- € pro Monat übersteigen werden ALLE Jobs voll steuerpflichtig. Heißt ein Arbeitgeber muss über Klasse VI abrechnen, also mit den höchstmöglichen Abzügen.

Das bedeutet für dich auch Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung.

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siola55  21.01.2022, 09:49
@sylv99

Der Verdienst ist natürlich nicht egal bei deiner kostenlosen Fam.versicherung - hier werden alle Einkünfte zusammengerechnet!!!

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Also da wird zusammengezählt bei den Stunden, also insgesamt max. 20 Stdn. pro Woche!

Bei der kostenlosen Familienversicherung irrst du dich leider - auch hier wird zusammengezählt: mit deiner Werkstudententätigkeit mit max. 450€ und deinen beiden Minijobs überschreitest du doch locker das erlaubte Gesamteinkommen von aktuell 470€!?

Somit verlierst du deinen kostenlosen Familienschutz über die Eltern :-((

Was erlaubt wäre: anstatt der beiden geringfügigen Beschäftigungen zusätzlich zum Werkstudentenjob eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten im Kalenderjahr z.B. als Ferienjob: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung