Minijob gekündigt. Kann ich innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen Minijob anfangen?
Moin zusammen,
bin Vollzeit-Azubi und habe die Erlaubnis vom Betrieb, während meiner Ausbildung einen Minijob auszuüben.
Habe meinen jetzigen Minijob im Restaurant aufgrund der Pandemie gekündigt und bereits einen neuen, systemrelevanten Minijob gefunden. Dort könnte ich noch innerhalb der Kündigungsfrist anfangen.
Aufgrund des Lockdowns werde ich innerhalb der Kündigungsfrist nichts mehr in meinem vorherigen Minijob verdienen (ev. kommt noch ne Auszahlung von zwei Resturlaubstagen). Mein Arbeitgeber wäre auch damit einverstanden, dass ich den neuen Minijob in dieser Frist bereits beginnen würde. Außerdem hat er mich, Zitat, "bereits abmelden müssen, da bei 450 Euro-Jobbern grundsätzlich kein 0-Euro Monat von den Krankenkassen akzeptiert wird".
Ist das alles, rechtlich gesehen, ein Problem? Könnte mir dabei das Finanzamt quer kommen (Doppelbesteuerung oder Sonstiges), obwohl ich in meinem Minijob nichts mehr verdienen werde (bis auf Auszahlung Urlaubsgeld). Wo hat mich mein Arbeitgeber bereits abgemeldet?
Ich denke, dass die ganzen Antworten einigen Personen in der momentanen Situation sehr weiterhelfen werden.
Danke euch vorab und bleibt gesund!
2 Antworten
Nimm den neuen Minijob an.
Das einzige, was DU beachten musst, ist die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit... und du musst deinem Lehrbetrieb den Wechsel des Minijobs melden.
Kleines Update nach Mail-Verkehr:
Aufgrund dessen, dass mich mein Arbeitgeber bereits abmelden musste, sollte es meldetechnisch keine Probleme geben.
Der Kündigungstermin sei eh nur eine Sache zwischen dem Arbeitgeber und mir, so meinte das mein Arbeitgeber.
In diesem Fall kann ich den neuen Job guten Gewissens annehmen. Danke @Dea2019 für die schnelle Antwort! 😊
Wird ein Minijob unterbrochen und hat der Beschäftigte länger als einen Monat keinen Anspruch auf seinen Verdienst, muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Abmeldung, auch Unterbrechungsmeldung genannt, mit dem Meldegrund „34“ zum Ende der Monatsfrist erstellen. Die Abmeldung ist erforderlich, da ohne Verdienst spätestens nach einem Monat keine meldepflichtige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung mehr vorliegt.
Gern kann sich dein Arbeitgeber bei uns melden, um Fragen zu klären. Wir sind montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter Rufnummer 0355 2902 -70799 für ihn da.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale