Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung (Vermietung von Pferdeboxen)?
Ich habe am 1.12.2024 eine Preiserhöhung ab 1.12.24 erhalten. Im Vertrag sind Erhöhungen bei Heu oder Personalpreissteigerung über 10% ausdrücklich erlaubt, eine Ankündigungsfrist ist aber nicht vermerkt. Die Erhöhung beträgt 120 Euro, bei ursprünglich 250 Euro Einstellpreis also eine Erhöhung um knapp 50%
Ich möchte gehen, habe aber sicher 2-3 Wochen Vorlauf wegen Stallsuche. Ab wann gilt die Preiserhöhung und in welchem Zeitraum kann ich mein Sonderkündigungsrecht geltend machen?
Herzlichen Dank an alle Beitragenden!
9 Antworten
kein sonderkündigungsrecht.
und ganz ernsthaft - für 250 euro im monat mit heu, einstreu und mitarbeiterlohn kann kein stall wirtschaften.
370 euro ist immer noch extrem günstig.
die heupreise sind durch ernteausfälle und schwierigkeit, überhaupt pferdegeeignetes heu in ausreichender menge zu beschaffen (schlechtes wetter halt...) extrem gestiegen und ein geeigneter pferdebetreuer sollte soviel verdienen, dass er davon auch tatsächlich ein bisschen über dem existenzminimum verdient. der stallmitarbeiter ist gezwungen, von seinem einkommen zu leben, du hingegen bist nicht gezwungen, dir ein luxushaustier zu halten.
das, was du für heu weniger ausgibst, gibst du dafür unterm strich dem tierarzt mehrfach mehr.
nochmal - kein sonderkündigungsrecht, fristgerechte kündigung ist aber möglich.
wobei ich nicht glaube, dass du für die bisherigen 250 euro irgendwas für dein pferd findest, das auch nur halbwegs für das pferd zumutbar wäre.
Was steht im Vertrag zu Preiserhöhungen?
Hat sich der Stallbetreiber diese vorbehalten und dies korrekt formuliert, gilt der neue Preis ab Erhöhung.
Steht dazu nichts drin oder ist die Formulierung falsch, macht er dir damit ein Angebot. Du kannst überlegen, ob du es annehmen willst. Teilst du ihm mit, dass du nicht annehmen willst, wird er dir wahrscheinlich sein früheres Angebot kündigen, denn er hat ja einen Grund für das neue Angebot und braucht dafür Kundschaft, die dieses neue buchen möchte. Die kann er aber nur haben, wenn sein Stall nicht mit Kundschaft belegt ist, die das alte Angebot will.
Du selbst kannst auch kündigen. Die Frage ist, wie viele Ställe du noch findest, die nicht auskömmlich kalkulieren. Ich hätte Sorge, wo der Haken ist bei den Preisen. Ginge heute ein Bäcker her und würde generell alles für die Hälfte der normalen Preise verkaufen, würde man auch misstrauisch.
Bevor du mit Fristen kommst, versuch es doch einfach mit REDEN. Wenn man sich einigen kann, ist nämlich alles erlaubt.
Was sagt dein Pferd dazu? Hat es Freunde dort? Möchte es wirklich umziehen? Wegen 120 € würde ich mir solche Gedanken machen. 370 € für einen guten Stall, wo sich das Pferd wohl fühlt, ist nicht zu viel.
Da in deinem Vertrag die Erhöhung ohne Angaben von Fristen oder Obergrenzen zulässig ist, dann kann der Betreiber dies wahrscheinlich auch ohne Einhaltung einer Frist umsetzen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann ich per se nicht erkennen. Im Zweifel kannst du das ja mal anwaltlich prüfen lassen.
In jedem Fall bleibt dir aber ja der Weg, fristgerecht und ordentlich zu kündigen.
Alternativ das Gespräch suchen und schauen, ob ihr euch außervertraglich einigen könnt.