Sonderkündigungsrecht Internet bei Hochwasser?

1 Antwort

Vertrag ist Vertrag.

Die Telekom kann nichts für das Hochwasser, darf aber natürlich für einen nicht funktionierenden Anschluss auch keine Gebühren mehr verlangen.

Aber:

Zieht der Vertragspartner um, so nimmt er den Vertrag mit. Die Telekom richtet dann den neuen Anschluss ein und alles läuft weiter wie bisher.

Will man aber dennoch vor Vertragsende aus dem Vertrag raus, dann wird eine Vertragsstrafe fällig.