Telekom Sonderkündigungsrecht?

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Hallo kabe5506,

danke für deinen Beitrag. Also eigentlich hat @lisaloge schon die richtige Antwort geliefert. Es gibt aber unter bestimmten Voraussetzung die Möglichkeit, diesen Vertrag zu beenden. Es wäre dann eine Kulanz.

Wenn du magst, sende mir doch mal deine Daten über dein Formular zu. Dann werde ich dich kontaktieren und schauen, was ich machen kann.

Liebe Grüße ^Sven

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

MarSusMar  23.07.2024, 14:51

Langsam wieso hat das dann bei uns perfekt und vor allem OHNE Sonderkulanz funktioniert? Unser APL ist von euch besetzt, Junior Zog zurück der AS konnte also nicht mit umziehen, Vertrag wurde zum Auszugstermin gekündigt?

Wie das bei 1&1, für die ich an der Technikhotline saß auch so war.

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Telekomhilft  23.07.2024, 15:39
@MarSusMar

Also wenn der APL voll ist und wir das Produkt nicht bereitstellen können, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Wenn wir aber das gleiche Produkt dort bereitstellen können, gibt ein das Recht nicht. Und dann sind wir in der Regel kulant. ^Sven

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Es steht Dir kein Sonderkündigungsrecht zu.

Der Anbieter kann und will den Vertrag an der neuen Anschrift weiterführen. Einen "belegten" Anschluss gibt es bei DSL nicht, es sei denn, es sind keine Adernpaare im APL mehr frei. Die innerhäusige Verkabelung ist nicht Sache des Anbieters und damit irrelevant.

Wenn Du wirklich Geld sparen willst, so kannst Du das nur tun, wenn Du den Anschluss an der alten Anschrift bis Vertragsende bestehen lässt. Dadurch würde zumindest die Umzugsgebühr entfallen.


kabe5506 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 08:51

Es ist ein WG-Zimmer. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses. 

Die Möglichkeit einen Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung bereits belegt ist, ergibt sich aus der Begründung des Gesetzgebers. In dieser ist genau dieser Sachverhalt explizit erwähnt,

"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.".

(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293)
Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG.
https://dejure.org/gesetze/TKG/60.html
https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

Mein Vertrag beinhaltet einen Router. Ich kann diesen Router nicht anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG. , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen."

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lisaloge  23.07.2024, 21:47
@kabe5506

Wie bereits beschrieben, ist die innerhäusige Verkabelung nicht Vertragsbestandteil, bauseitig zu stellen und damit nicht Sache der Telekom. Deren Verantwortung endet am APL. Wäre nicht das erste Mal, dass eine TAE direkt dort installiert wird. Damit wäre dem Vertrag genüge getan.

Aber Sven von @Telekomhilft hatte Dir ja Kulanz angeboten, das solltest Du nutzen.

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Das was du schreibst ist genau so,

Die frage hier ist, wie hast du es gemacht angerufen und die Situation geschildert oder mit dem Online Formular?

https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung


lisaloge  22.07.2024, 22:05

Das steht so aber nicht im genannten Paragraphen. Und hier auch nicht:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/artikel.html

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MarSusMar  23.07.2024, 14:48
@lisaloge

Was soll da nicht drin stehen? aus deinem Artikel

Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.

darunter fällt der APL ist besetzt.

Genau so lief das als Junior wieder herzog hier gab es DSL also musste sein ehemaliger Anbieter die Kündigung akzeptieren, perfekt funktioniert hat.

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lisaloge  23.07.2024, 21:40
@MarSusMar

Korrekt, aber für die Fragestellung nicht zutreffend. Die Telekom hatte ja angeboten, den Vertrag an der neuen Anschrift weiterzuführen. Also wurde das bereits geprüft.

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