Sollten Gesetze mit der absoluten Mehrheit geändert werden?

7 Antworten

Das ist bereits bei Gesetzen der Fall, wenn der Bundesrat sein Veto eingelegt hat und es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt.

Im Normalfall reicht die Mehrheit der Anwesenden für ein Gesetz. Und das halte ich für ausreichend. Praktisch gesehen ist es einfach aufwändig für die Parteien, immer die Mehrheit der Sitze herzustellen. Tatsächlich sind eben immer Abgeordnete nicht anwesend. Allerdings hat die Opposition von BSW und AfD bekanntlich die größten Probleme mit der Anwesenheit.

Ist das nicht so? - In einer vernünftigen Demokratie ist das so. Wobei das Volk zumindest ein Referendumsrecht haben sollte. Ausserdem sollte die Schwelle für bestimmte Gesetze höher liegen. Wenn z. B. die Verfassung geändert werden soll, sollte z. B. 2/3 Mehrheit erforderlich sein. Es darf auch nicht möglich sein, dass die Mehrheit der Minderheit das Stimmrecht entzieht oder die Minderheit versklavt.


nein, dann gäbe es keine Änderungen mehr.

Beim Grundgesetz ist es bei der absoluten Mehrheit.


DerRoll  28.08.2024, 10:15

nein, Grundgesetzänderungen erfordern eine 2/3 Mehrheit.

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Es gibt bereits die Regelung der 2/3 Mehrheit, einfachen und absoluten Mehrheit.

Warum sollte das so sein? Welchen zusätzlichen Mehrwert hätte dies? Der Prozess der

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung

ist in Deutschland bereits umfangreich geregelt, so das nicht "mal eben so" ein Gesetz beschlossen werden kann.


Waterfight 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 10:53

Damit immer schriftlich abgestimmt wird und keine Gesetze mit zu wenig Mitgliedern verabschiedet werden wie das häufig der Fall ist oder gelegentlich

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DerRoll  28.08.2024, 11:02
@Waterfight

Aufgrund des Gesetzgebungsprozesses sind alle Mitglieder des Bundestages involviert. Daher wäre die Maßnahme ohne Mehrwert.

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