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Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, das heißt, jeder kann im Rahmen des Vertragsrechts, einen Vertrag kündigen (ggf. mit entsprechenden Fristen).

Verhindern kann das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dass Diskriminierung in Vertragsverhältnissen verbietet. Untersagt ist demnach etwa eine Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung (§ 1 AGG). Man kann also nicht einfach ein Konto kündigen, weil einem die Meinung einer Person nicht gefällt. Es ist aber nicht so einfach, zu sagen, ob Politik unter Weltanschauung fällt. Außerdem dürfte eine Partei, die teilweise als rechtsextrem eingestuft wird, sich wohl kaum darauf berufen können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4./5. Semester
Sollte das nicht illegal sein?

Ganz allgemein und ohne den Punkt um den es Dir konkret geht gelesen zu haben:

Was illegal ist und was nicht, das bestimmen unsere Gesetze.

Nicht, was irgendwer hier rein postfaktisch gefühlsmäßig "meint".


AlterFriesnerBa 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 12:17

Ja dann schreib halt wie es gesetzlich aussieht

Waldmensch70  26.09.2024, 12:19
@AlterFriesnerBa
Ja dann schreib halt wie es gesetzlich aussieht

Wozu soll ich Dir das heraussuchen? Wenn Dich die konkrete Gesetzeslage zu diesem Punkt interessiert, dann kannst Du das auch selber nachlesen.

Ich sage nur, dass die Gesetze zählen. Und dass das gut und richtig so ist. Das ist eine legitime Antwort auf Deine Frage.

Das verpflichtet mich nicht, Dir sämtliche evtl. zutreffenden Gesetze herauszusuchen und zu zitieren.

AlterFriesnerBa 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 12:20
@Waldmensch70

Ich frage nach wie es gesetzlich aussieht, wenn du es nicht sagst schreib halt einfach keine antwort

Waldmensch70  26.09.2024, 12:21
@AlterFriesnerBa
Ich frage nach wie es gesetzlich aussieht

Nein, hast Du nicht. Siehe hier:

Sollte das nicht illegal sein?

Du hast gefragt was hier irgendwer "meint" wie es sein sollte. Das ist ein Unterschied.

Nö. Wieso soll eine Bank verpflichtet sein, einer Betrüger- und Verräterpartei, die für feindliche Mächte arbeitet, Dienstleistungen anzubieten?

Völlig legitim, dass die die kicken.


geheim007b  26.09.2024, 12:15

für die Partei nicht, für Privatpersonen aber schon. Vertragsfreiheit wie auch Hausrecht ist nicht absolut wenn man sich der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich macht

geheim007b  26.09.2024, 12:24
@Keksdieb86

sorry, hatte den link verwechselt. Dachte ging um das privatkonto eines Spenders oder Parteimitgliedes. Bei Vereinen & Firmen denke ich es ist zulässig.

Banken können sich ihre Kunden aussuchen, das war schon immer so.

Nur ein P-Konto muss eine Bank gewähren.