Soll ich dem das Auto auf diese Weise verkaufen?
Hallo,
Ich brauche dringend euren Rat. Ich habe ein Auto inseriert. Heute hat sich ein Interessent gemeldet, der das Auto abholen will, ABER er wohnt ca. 150km von mir. Er meinte, dass er mit einem Freund kommt und die das Auto gemeinsam abholen möchten. Problem ist nur, dass das Auto nicht abgemeldet ist und es unbedingt angemeldet bleiben muss, damit er das Auto zu sich fahren kann. Meine Angst ist nur, dass er mit dem Auto irgendetwas anstellen kann. Das Geld wird bereits vorher gezahlt und wahrscheinlich auch in bar. Soll ich es riskieren oder nicht? Was kann dort passieren? Ich habe ehrlich gesagt keine gute Erfahrungen mir Merkels Gästen, aber die Verlockung, das Auto für den Preis verkauft zu bekommen, ist einfach zu groß, da der Wagen Probleme mit der Zylinderkopfdichtung hat. Dies wurde auch bereits alles abgesprochen. Danke um Ratschläge.
Viele Grüße
8 Antworten
Man kann durchaus ein zugelassenes Fahrzeug mit Kennzeichen verkaufen. Das ist bei privaten Verkäufen recht üblich, ist eigentlich sogar der Normalfall behaupte ich mal. Die Versicherung läuft dann weiter bis der Käufer es umgemeldet hat.
Wichtig ist in dem Fall, im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit des Fahrzeugverkaufs festzuhalten. Deine Versicherung gilt dann zwar weiter, aber sollten Schäden auftreten, geht das trotzdem zu Lasten des neuen Eigentümers. Du verkaufst die Versicherung für den Überganzgszeitraum praktisch mit. Auch bei Straftaten ist die Uhrzeit wichtig um glaubhaft nachweisen zu können dass es zum Zeitpunkt nicht mehr dien Auto war, obwohl es noch nicht umgemeldet wurde.
Eine Veräußerungsanzeige ausfüllen, und nach dem Verkauf umgehend an Kfz-Stelle und Versicherung melden dass das FAhrzeug verkauft wurde.
Dann bist du raus, auch obwohl es weiter auf deine Versicherung und Kennzeichen läuft.
Also möglich ist das alles schon, es birgt auch kein besonderes Risiko wenn man es richtig macht - ist halt für dich ein Mehraufwand da du dich durch entsprechende Nachweise absichern musst.
Salue
Ich habe noch nie ein Fahrzeug mit laufender Zulassung verkauft.
Der Käufer bezahlt per Überweisung entweder den ganzen oder einen Teilbetrag im Voraus. Der Verkäufter schickt ihm die abgemeldeten Fahrzeugpapiere.
Der Käufer lässt das Auto auf sich zu und holt es ab. Falls noch ein Teil des Kaufpreises offen ist, bezahlt er diesen bar. Er montiert seine Nummer und fährt mit dieser nach Hause.
Das Risiko, dass der Käufer dann das Auto nicht abmeldet und einfach mit der Zulassung des Verkäufers kostenlos herumfährt, ist schlicht zu gross.
Tellensohn
Lass dir auf jeden Fall einen Ausweis zeigen, und vermerke Datum und Uhrzeit der Übergabe auf dem Kaufvertrag, dann kann Dir eigentlich nichts passieren
Ich würde den Wagen abmelden.
Der Käufer kann sich bei seiner Zulassungsstelle Überführungskennzeichen besorgen.
Nein, melde ihn vorher ab.
Kennzeichen kann man fälschen. Oder man legt sich einfach ein Pappschild ins Auto.
Außerdem brauchst Du zum Abmelden beide Zulassungsbescheinungen.
Auszüge aus der Internetrecherche ergeben, dass man es eigentlihc nicht tun sollte. Die Haftpflicht ist dann zu dem Zeitpunkt bei dir, auch wenn ein fremder das Auto fährt. Sollte er geblitzt werden, jemanden verletzen usw. dann haftest du dafür.
Autohändler haben die roten Nummernschilder und es ist absolut kein Akt.
Wenn sie das nicht haben, dann gibts bestimmt einen negativen Grund dafür.
Google Suche ergab:
Nur der im Versicherungsvertrag vermerkte Personenkreis darf das Fahrzeug führen, auch wenn der Versicherungsnehmer dabei ist. Eine Ausnahme ist, wenn der Fahrzeughalter während der Fahrt einen medizinischen Notfall erleidet, wie etwa einen Herzinfarkt, der das sichere Führen des Fahrzeugs unmöglich macht.
Der Halter haftet für alles, was sein Fahrzeug betrifft – auch für Unfälle oder Verkehrsvergehen, selbst wenn er nicht am Steuer sitzt. Das kann ihn Punkte in Flensburg kosten und sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken.
Interessant ist auch noch folgendes:
Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.
Das stimmt, ich habe jetzt folgende Idee: Ich habe ein Semesterticket und kann daher sowieso mit der Bahn fahren. Mein Vorschlag wäre, dass ich das Auto zu ihm bringe und die Kennzeichen direkt gleich mitnehme. Ich selbst fahre mit der Bann wieder zurück. Ohne Kennzeichen könnte er mit dem Wagen doch prinzipiell sowieso nichts anfangen, oder? Und ich könnte den gleich morgen abmelden.