Solaranlage auf Pachtgrund?

xxHistoryxx  30.06.2024, 19:23

Was darf man unter Homemobil verstehen?

wibele 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 19:31

Ein feststehender, umbauter Wohnwagen. 24qm ohne Terrasse

Gnurfy  30.06.2024, 19:35

Ein "Home-Mobil" ist eine Art Camping-Bus oder Wohnwagen nach US-Vorbild eher für längerfristigen Standortaufbau ggf. mit fremder Umplatzierungshilfe.

wibele 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 19:36

Danke, so ist es!

5 Antworten

Eine Inselanlage - auf Deinem Eigentum installiert - dürfte Dir keiner untersagen. Aber vielleicht geht es auch eine Nummer kleiner.

Es ist verständlich, dass der Verpächter seinen eigenen Strom verkaufen will. Schließlich macht er (wahrscheinlich) Gewinn damit, da er den Strom (auf seinem Hauptzähler) billiger einkauft. Dies ist aber eigentlich der falsche Weg, da ihr wahrscheinlich auch noch eine Grundgebühr an ihn bezahlt, die bereits den Betrieb der Anlage abdecken sollte. Meinetwegen auch seinen Jahresgewinn.
Aber das sind vertragliche Regelungen, die Du nicht beeinflussen können wirst.

Nun zur Argumentation: Klar wird er weniger Strom an Dich verkaufen, wenn Du eine solche Anlage installierst. Das wird aber auch passieren, wenn Du Dir stattdessen eine Inselanlage zulegst. Wenn zumindest die Zähler für die einzelnen Parteien eine Rücklaufsperre haben - was bei den beschriebenen digitalen Zwischenzählern wahrscheinlich sowieso schon der Fall ist - könnte er Deinen Überschuss (zu seinem Preis!) an die anderen Parteien verkaufen. Du würdest davon nichts bekommen - aber das war ja auch nicht die Aufgabenstellung.

Das Problem ist, wenn Du mehr Strom produzierst als du verbrauchst, läuft dein alter Stromzähler wahrscheinlich rückwärts, der Hauptzähler vom Verpächter ist mit Sicherheit neuer und läuft nicht rückwärts. Dann müsste er mehr Strom bezahlen als er dir weiter berechnen kann und das ist verständlicher Weise unfair.

Deswegen wird und muss er es Dir auch nicht erlauben.

Du musst dir eine Insellösung einfallen lassen, etwas das nicht mit dem Stromnetz verbunden ist.

Wenn Du dir sowas zutraust kann ich dich auch ein Bisschen beraten.

Woher ich das weiß:Hobby

Da Du sagst, dass die Bebauung Euer Eigentum ist, gehe ich davon aus, dass es eine entsprechende Regelung darüber gibt, dass ihr dort bauen durftet.

I.d.R. ist die Pacht nämlich Eigentum des Pächters und darf nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.

Das gilt aber nicht, wenn es nicht sein Eigentum beeinträchtigt, was hier mit Blick auf das Wohnmobil nicht der Fall sein dürfte, vgl. § 95 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

gruenersamt01  01.07.2024, 20:41

Es beeinträchtigt das Eigentum des Verpächter weil es sein Netz ist und er ggü. dem Stromlieferanten verantwortlich ist.

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xxHistoryxx  01.07.2024, 20:48
@gruenersamt01

Ach so, jetzt kapiere ich das Problem.

Naja, gibt doch sicherlich Nebenkosten, die der Pächter zahlt.

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wibele 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:58

Das Grundstück ist gepachtet, nur was drauf steht ist unser Eigentum.

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xxHistoryxx  01.07.2024, 09:00
@wibele

Ich dachte, Euer umgebautes Wohnmobil ist mit dem Grundstück fest verbunden.

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Da auf jeden Hauptzähler nur ein "Balkonkraftwerk" erlaubt ist, könnte es ja sein das er schon eins hat oder wenn ihr die einzigsten mit dem dann wärt ist vielleicht nicht ganz fair denn anderen gegenüber.

Wie schon geschreiben würde ich eine Inselanlage bauen, von z.B. Bluetti oder Jackery.


wibele 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:56

Bitte was ist eine Inselanlage?

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MrCamouflage96  01.07.2024, 20:43
@wibele

Um es mit den Worten meiner Vorredner zu formulieren: Eine autarke oder nicht Netzgebundene Anlage. Quasi so was wie man im Wohnmobil oder beim Camping mitnehmen kann oder auch im großen Stil daheim aufbauen kann.

Kurzum ein in sich geschlossenes System, das ohne das Stomnetz auskommt und auch in einem Fall wenn das Ausfällt ganz nützlich ist.

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Hallo,

zunächst einmal wäre interressant, ob es sich bei dieser Anlage tatsächlich um eine regional eingetragene Kleingartenanlage.EV handelt, und was bzgl. etwaiger An- / oder Umbauten dazu dann sowohl bei der Gemeinde, als auch konkret im Pachtvertrag insbesondere für PV-Anlagen dabei vereinbart wurde.

Insbesondere solltest Du dann auch ganz genau schauen, ob sich vertragliche Beschränkungen bzgl. PV bei Deiner Parzelle dann (nur) auf netzgebunden-einseisefähige PV-Anlagen beziehen, oder ob dort auch keine netzungebundenen Inselanlagen per Pachtvertrag installiert werden dürften


wibele 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 19:52

im Pachtvertrag steht diesbezüglich nichts. Es ist eine private Kleingartenanlage

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