Trotz Menschenrechte/Grundrehte im Gefängnis?

12 Antworten

auch im -gefängnis müssen die Grundrechte der Häftlinge gewahrt werden. Sie dürfen nicht gefoltert werden, sie müssen höflich behandelt werden und angemessene Gewalt ist nur in Ausnahmefällen erlaubt,

Die meisten Grundrechte, können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das ist im Grundgesetz selber geregelt. So kann unter anderem die Freiheit der Person eingeschränkt werden (Artikel 2 Absatz 2 GG). Auch der Artikel 104 GG enthält eine entsprechende Regelung. Festgehaltene Personen dürfen jedoch weder seelisch noch körperlich misshandelt werden, das regelt ebenfalls Artikel 104 GG. Die Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 GG ist insoweit geschützt, dass inhaftierte Personen ein Anrecht auf eine menschenwürdige Zellenausstattung haben, Besucher empfangen und Briefe schreiben dürfen, im Gefängnis ein Recht auf Bildung (Schulabschluss nachmachen, eine Ausbildung absolvieren) und auf Arbeit besteht, es fließend warmes Wasser und Strom geben muss, die Körperhygiene gewahrt ist, es warme Mahlzeiten gibt undsoweiter. Menschenunwürdige Bedingungen, findet man hingegen in den Gefängnissen anderer Länder vor. Dort sitzt man als Inhaftierter in völlig überfüllten, schmutzigen Zellen, kann sich nicht regelmäsig waschen, bekommt schlechtes Essen und dergleichen. Soetwas, wäre in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig, da es gegen die Menschenwürde verstoßen würde. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) hat höchstpersönlich entschieden, dass auch die lebenslange Freiheitsstrafe nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Es muss jedoch ein Recht auf Aussetzung zur Bewährung nach Ablauf von fünfzehn Jahren, bei festgestellter "besonderer Schwere der Schuld" nach Ablauf von zwanzig Jahren geben.

Mfg

Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Menschen- bzw. Grundrechte gelten nicht grenzenlos.

Wirf mal einen Blick ins Grundgesetz. In Artikel 2 findest du folgende Aussage:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html


FoESteller 
Beitragsersteller
 25.10.2022, 11:46

Das macht Sinn. Ich wusste, dass das nicht sein könnte, konnte es mir aber nicht erklären. Danke für die hilfreiche Antwort.

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Weil es sonst die Menschenrechte aller anderen verletzen würde.

Nebenbei bemerkt verletzt das Gefängnis nicht die Würde eines Menschen.


Matermace  25.10.2022, 11:38

Ich würde sagen das kommt schon sehr auf das Gefängnis an.

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ErsterSchnee  25.10.2022, 11:41
@Matermace

Da der FS ja das Grundgesetz anführt, wird es wohl um deutsche Gefängnis gehen.

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Matermace  25.10.2022, 11:44
@ErsterSchnee

Und du meinst dass in keinem deutschen Gefängnis jemals die Menschenwürde eingeschränkt ist? Mutig.

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ErsterSchnee  25.10.2022, 11:46
@Matermace

Ja, das meine ich, im Rahmen der geltenden Gesetze. Zumindest nicht von staatlicher Seite.

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Du begehst einen Denkfehler. Dein Menschenrecht steht nur so lange an erster Stelle bis du das Recht anderer Verletzt. Anders gesagt mit Rechten kommen auch Pflichten.

In einem Rechtsstaat kommt man ja nicht einfach so ins Gefängniss. Abseits von Justizirrtürmern haben sich die Insassen irgendwan in Ihrem Leben bewußt dafür entschieden die Rechte Ihrer Mitmenschen zu verletzen. Zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben das ja auch zu den Menschenrechten gehört.

Menschenrechte sind kein Freifahrtsschein.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert

patrickhenne57  03.12.2022, 23:53

Es ist richtig, dass zwischen Rechten und Pflichten oft ein untrennbares Verhältnis besteht, aber ich glaube nirgendwo in der menschenrechtserklärung steht ein Artikel, dass der Anspruch auf Menschenrechte verwirkt werden kann, mit anderen Worten du kannst das Menschenrecht eines anderen verletzen zb indem du die Person tötest, trotzdem gewährt man dir weiterhin die Rechte die du verletzt hast. Ein mörder wird immer noch respektvoll in deutschland behandelt, er erhält in der regel ein faires verfahren und er wird auch weiterhin gesiezt und mit sehr geehrter herr frau angeschrieben

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