Sind Forstarbeiten mit schwerem Gerät im Wald Ende Juni zulässig?

2 Antworten

Hallo,

wenn es um die rechtliche Seite geht, spielt bei Naturschutz und Forst immer auch das Landesrecht hinein. Im Hessischen bin ich da nicht so sattelfest. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass man immer unterscheiden muss zwischen den Rechten, die ich als Besucher habe und denen des Besitzers/Bewirtschafters. Auf Flächen außerhalb des Waldes ist das jedem klar: in manchen Flächen darf ich als Besucher nicht einmal einen Schritt neben den Weg machen, geschweige denn die geschützte Orchidee pflücken, die dort steht. Aber zehn Minuten nach mir kommt ganz legal der Landwirt und mäht sie ab. Das scheint allen klar und von jedem vollkommen akzeptiert. Im Wald wird kein Heu sondern Holz geerntet, eigentlich gelten aber dieselben Regeln. Nur ist es in der Bevölkerung viel weniger akzeptiert, wenn statt Heu auf der Wiese Holz im Wald geerntet wird.

Ich bin nicht der Meinung, dass das, was man auf deinen Bildern sieht, ideal gelaufen ist. Das Holz, das ich sehen kann, ist Buche und etwas Kirschbaum. Anzeichen für irgendwelche Schädigungen kann ich an den Stämmen nicht erkennen. Es könnte sich also um ganz normalen Einschlag gehandelt haben, der nach den Schnittflächen zu urteilen frühestens im Spätwinter gelaufen ist. Früher konnte man sich mal darauf verlassen, dass irgendwann noch einmal Frost oder dann spätestens im Frühjahr eine anhaltende Trockenperiode kommt, in der man das Holz bodenschonend herausbekommt. Heute ist das nicht mehr so. Außerdem sind sehr viele Maschinenkapazitäten mit Schadholzaufarbeitung (Borkenkäfer in der Fichte) gebunden, sodass man froh sein muss, überhaupt irgendwann einmal eine Maschine zu kriegen. Natürlich hätte man die Maschine lieber bei besserem Wetter eingesetzt. Stattdessen sieht man nun die Spuren. Was ich auf den ersten Blick sehe, sieht hässlich aus, sind aber eigentlich nur oberflächliche Fahrspuren sowie Verdrückungen an der Bankette eines befestigten, LKW- befahrbaren Waldweges. Ich habe natürlich keinen kompletten Überblick, aber ein zerstörtes Biotop sehe ich nicht.


TheoBN 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 08:21

Vielen Dank für die gute Antwort !

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Nach §39 Bundesnaturschutzgesetz betrifft das Fällverbot während der Brut- und Setzzeit nur Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen.


TheoBN 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 20:12

Ich sehe nicht die Berechtigung, in Schutzgebiete mit schwerem Gerät einzudringen zu dieser Jahreszeit. Siehe Hinweisschild der Unteren Naturschutzbehörde.

Die Bäume sind nicht im Juni gefällt worden, sie wurden aus dem Wald geholt.

https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html

Es gibt keine Erlaubnis, streng geschützte Arten und deren Biotope zu zerstören.

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eieiei2  01.07.2024, 20:32
@TheoBN

Nur weil du etwas nicht siehst, bedeutet nicht, dass es nicht existiert.

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TheoBN 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 20:34
@eieiei2

Nett, sachlicher Beitrag

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eieiei2  01.07.2024, 20:49
@TheoBN

Holz wird ganzjährig aus dem Wald gefahren. Schon immer. Das ist gängige Praxis. Alle Versuche von selbsternannten Waldschützern das zu verhindern, sind aus gutem Grund vor Gericht gestoppt worden und werden auch weiterhin gestoppt werden.

Aus was besteht eigentlich das Gebälk des Hauses, in dem du wohnst? Aus was deine Möbel, dein Klopapier usw? Holz war der erste Rohstoff den Menschen verarbeitet haben und es wird irgendwann der letzte sein.

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TheoBN 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 21:53
@eieiei2

Aus dem Wald gefahren (von Ablageorten am Weg) ist etwas anderes als Bäume aus dem Wald geholt. Der Rest der Antwort ist dummes Zeug.
Mein Tipp: Vermeide Antworten und Kommentare auf meine Fragen

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