Wo liegt die Grenze zwischen "abschneiden" und "schonender Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses"?

2 Antworten

Man darf das Gehölz nicht ganz wegnehmen.
Aber nur die Spitze zu kappen ist kein kapitaler Eingriff. Das kann man noch unter Pflegeschnitt einordnen.
Du kannst ja vorher nachschauen, ob sich kein Vogelnest darin befindet.

Ist doch eindeutig.

Du darfst den Neuaustrieb schneiden, mehr nicht.

Bein einem halben Meter Rückschnitt bist du im Altholz.


isnichwahrne 
Beitragsersteller
 28.05.2023, 06:43

Achso. Also "Zuwachs" = "Neuaustrieb"(?).

Wie dem auch sei. Ich finde das Gesetz völlig unangemessen für private Gärten. Ich kann doch gucken, ob da ein Vogelnest ist...