Sind die Anwaltskosten hierfür angemessen?
150€ Grundgebühr Strafsachen
Dokumentenpauschale 88 Seiten -> 30,70€
Auslagenpauschale 20€
200,70€ + 19 % Mwst = 238,83 €
Rechtsanwalt beauftragt und die Vorladung an ihn geschickt. Termin bei ihm, Akte besprochen, dann hat er die 1 1/2 Seiten Gegendarstellung auch zu mir geschickt , musste ich unterschreiben dass ich mit der Darstellung so einverstanden bin, habe ich , dann geschickt dass das Verfahren eingestellt wurde nach 170 Abs. 2 dann die oben genannte Rechnung.
Hast du dir "170 Abs. 2" mal durchgelesen? Von was eigentlich 170 Abs 2?
das Verfahren wurde eingestellt nach der Vorschrift. Meine Frage steht oben, ob die Höhe der Anwaltskosten angemessen sind .
Dann noch eine Nachfrage: Wurde das Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer freien Vereinbarung vereinbart?
RVG wurde auf jeden fall mit angegeben bei der Grundgebühr der Strafsache. Dann halt eben den Rest der oben steht.
Hätte es auch teurer sein können ?
7 Antworten
Anwaltskosten zahlt man meistens nicht gerne. Der Betrag erscheint mir aber angemessen.
Da RVG vereinbart wurde, ist es aber egal ob es angemessen ist oder nicht. Es ist jedenfalls rechtens (die Berechnung habe ich nicht überprüft).
Ein frei vereinbartes Honorar kann teurer oder günstiger sein. Kommt halt auf den Einzelfall an.
Hallo, in Strafsachen gibt es keinen Streitwert; die Gebühren des Anwaltes werden aus einem Gebührenrahmen berechnet; bei der Grundgebühr richtet sich dieser Rahmen von 40 euro bis 360 Euro; je nachdem, ob viel zu tun, zu recherieren usw. war;
wenn eine Dokumentenpauschale für 88 Seiten verlangt wird, dann war sicher einiges durchzulesen und rechtlich einzuordnen in die Gesamtheit der Strafsachen;
ganz ehrlich, bei 150 Euro Grundgebühr ist nicht viel verdient, wenn der ganze Aufwand des Vorhaltes einer Kanzlei mit Personal etc. zu berücksichtigen ist;
regelmäßig wird der Mittelwert angesetzt, d.h. Mindestgebühr 40 plus Höchstgebühr 360 geteilt durch 2;
in Deinem Falle wäre die Grundgebühr dann bei 200 euro gelegen;
setzt der Anwalt wie hier 150 euro an, dann handelt es sich um eine etwas unterdurchschnittliche Tätigkeit;
Puh, halte ich für viel zu überzogen. Aber gut, bei Anwälten wird man immer abgezockt.
Was das hinter den Kulissen, also für den Mandanten verborgen, für ein Arbeitsaufwand ist, kann der Laie auch nicht wissen. Die berechneten Gebühren sind insgesamt angemessen bzw. korrekt.
Der Anwalt hätte auch statt 150€ eine höhere, etwa 200€ verlangen.und vereinbaren können.
Mein Reden. Das hätte ich auch selbst hin bekommen meinen viele Mandanten, wenn Verfahrenseinstellung oder Freispruch erreicht wurde.
Einer der Gründe, weshalb Anwälte in Strafsachen ohne ausreichenden Gebühren Vorschuss auch nicht tätig werden / tätig werden sollten.
Natürlich ist das in Ordnung.
Denkst du ein Anwalt vertritt dich kostenlos?
ja, ist alles angemessen.
Dann hätte er ja selbst versuchen können, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.