Muss ich die anwaltsrechnung bezahlen obwohl ich kein Mandat erteilt habe und nichts unterschrieben?
Person A befindet sich Scheidung und ist bei Anwalt A.. Sie ist nicht mit dem Anwalt zufrieden und lässt sich bei Anwalt B beraten. Anwalt B weist Person A ab weil eine verfahrenskostenbeihilfe für Anwalt A bewilligt worden ist und sich die Person Anwalt B nicht leisten kann..
Person A hat nichts unterschrieben und Anwalt B nicht das Mandat erteilt und ist letztendlich bei Anwalt A geblieben.
Anwalt B hat aber zur Verwunderung trz Briefe an Person A geschickt das er Unterlagen haben will um den Scheidungantrag zu stellen.
Person A hat darauf nicht reagiert. Jetzt kam aufeinmal eine Rechnung von Anwalt B in Höhe von 650€
Was kann person A machen gegen diesen offensichtlichen Betrüger?
Anwalt C einschalten?
3 Antworten
wird beide bezahlen müssen oder zum gericht zur rechtsantragsstelle gehen müssen und sich dort beraten lassen und erneut antrag auf PKH und Beratungshilfe stellen müssen. beiden anwälte sind besucht und mündlich auch beauftragt worden und tätig geworden und verlangen auch ihr geld. mündlich ist auch vertrag möglich.
ok. dann bitte beschweren bei der Anwaltskammer und erst mal seine Rechnung nicht zahlen oder nur unter Vorbehalt zahlen. anwalt muss beweisen vor gericht, dass das mandat an ihn erteilt wurde. er muss sein geld einklagen. es versuchen. drauf ankommen lassen.
man hätte aber auch sofort was sagen müssen als RA B. unerwünschte briefe schrieb und die Abschrift an den Mandanten schickte. das soll man immer sofort monieren.
hat sie bei dem abweisen nicht alle akten mit genommen oder warum konnte Anwalt B überhaupt dann unerwünschte, auftragslose Briefe an die Gegner schreiben? man nimmt doch seine akten wieder alle mit, wenn man nicht bei dem anwalt in beratung bleiben will oder darf? mir kommt das komisch vor. sagt die frau die wahrheit? so ein anwalt hat immer auch einen ruf zu verlieren und genug mandanten und in der regel es nicht nötig, unbeauftragte briefe zu schreiben. hat sie ihn beauftragt und jetzt kein Geld?
sie kann die rechnung auch in raten zahlen. ich habe mal beim anwalt gearbeitet.
Sie hat die Akte gar nicht hingegeben.. Der Anwalt hat sich nur die wohnanschrift notiert und schreibt nur "Person A" Briefe und nicht der Gegenseite.. Anwalt B wollte immer Unterlagen haben aber das hat sie ignoriert weil sie den Anwalt halt nicht beauftragt hat
der 1. anwalt bekommt das geld aus der verfahrensbeihilfe und der 2. muss dann privat bezahlt werden. beide sind in anspruch genommen worden und der 2. hatte auch was geleistet und geschrieben in der sache. demnächst vorsichtiger sein vor dem anwaltswechsel. man bekommt nur einmal beratungshilfe in der gleichen sache. warum wurde nicht auf unerwünschte brief vom Anwalt B sofort reagiert?
man kann sich mit den beschwerden an die Rechtsanwaltskammer wenden. wenn man anwälte in anspruch nimmt ohne vorher PKH antrag beim Amtsgericht gestellt zu haben, wird es teuer und wenn man keine rechtsschutzversich hat. vorher nachdenken und sich beraten lassen von rechtsantragsstelle oder anwaltskammer, anwaltsverein, zu wem man gehen kann.
Das war GOA Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihr das beweisen könnt, dass ihr dem RA kein Mandat erteilt habt, ihn nicht beauftragt habt und dann müsst ihr den RA auch nicht bezahlen, wobei der Richter auch fragen wird, wie der RA an die Adressen der Gegner kam und überhaupt für euch dann die Briefe schreiben konnte. Dann müsst ihr ihm ja Unterlagen da gelassen haben?
und wenn ihr den anzeigt und lügt ist das Vertäuschung einer Straftat und Rufschädigung des Anwalts.
dann war da bei Anwalt B ein Beratungsgespräch, für das er entsprechende Gebühren verlangen darf. Wie hoch diese Gebühren sein mögen, ist mir leider unbekannt
BRAGO bzw nach dem Streitwert. Er, RA B., muss es nicht über Beratungshilfe machen und diese wurde ja auch schon für Anwalt A verbraucht.
Sie wurde ja aber von Anwalt B abgewiesen und hat auch einen Zeugen diesbezüglich der mit bei dem Termin war