Sind "abschieben" und "deportieren" das Gleiche?

6 Antworten

Abschiebung und Deportation sind im Recht unterschiedliche Begriffe, die in der Praxis teilweise synonym verwendet werden. Die Abschiebung ist eine rechtmäßige, staatliche Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers. Eine Deportation hingegen kann ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen sein, besonders wenn sie in den Kontext von Zwangsumsiedlungen oder Vertreibungen innerhalb eines Herrschaftsbereichs fällt. ¯\_(ツ)_/¯

Die Begriffe „Abschiebung“ und „Deportation“ werden oft synonym verwendet, insbesondere in politischen Debatten. Tatsächlich gibt es Unterschiede in ihrer rechtlichen Bedeutung und historischen Konnotation. Während „Abschiebung“ im heutigen Rechtsstaat eine Maßnahme ist, die auf gesetzlichen Grundlagen beruht und unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt wird, ist „Deportation“ historisch mit der gewaltsamen Verschleppung von Menschen verbunden, oft ohne rechtliche Grundlage und unter Verletzung grundlegender Menschenrechte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 garantiert in Artikel 13 das Recht auf Freizügigkeit und das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und zurückzukehren. Ein universelles Bleiberecht wird jedoch nicht ausdrücklich gewährt. Allerdings können andere menschenrechtliche Normen, wie das Recht auf Privat- und Familienleben, Auswirkungen auf die Freizügigkeit haben.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt in Artikel 3 vor Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Dieser Schutz gilt auch im Kontext von Abschiebungen. So entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Soering-Urteil, dass eine Auslieferung oder Abschiebung unzulässig ist, wenn dem Betroffenen im Zielstaat Folter oder unmenschliche Behandlung droht.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Abschiebungen nicht immer im Einklang mit diesen menschenrechtlichen Standards stehen. Beispielsweise wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt, da die Behörden nicht überprüft hatten, ob der Mann dort Zugang zu einem Asylverfahren und menschenwürdigen Haftbedingungen hätte.

Aus einer kritischen Perspektive lässt sich feststellen, dass die Unterscheidung zwischen „Abschiebung“ und „Deportation“ in der Praxis oft verschwimmt, insbesondere wenn Abschiebungen unter Bedingungen erfolgen, die menschenrechtliche Standards verletzen. Es ist daher wichtig, dass Abschiebungen nicht nur formalrechtlich korrekt, sondern auch unter Berücksichtigung der Menschenrechte durchgeführt werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Begriffe „Abschiebung“ und „Deportation“ zwar unterschiedliche Konnotationen haben, in der Praxis jedoch ähnliche menschenrechtliche Herausforderungen mit sich bringen können. Es ist daher entscheidend, dass Staaten ihre Abschiebungspraxis kontinuierlich überprüfen und sicherstellen, dass sie im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards steht.

Quelle:

Also viele Abschiebungen die Momentan passieren würde icch als deportation bezeichnen


Ironmike618  22.04.2025, 10:50

"Also viele Abschiebungen die Momentan passieren"

Wieviele Abschiebungen passieren denn momentan, konkret? Quelle für diese Behauptung?