Kann ich als Azubi, obwohl ich Geld von meinem Betrieb bekomme und ein Zuschlag vom Jobcenter noch ein Minijob tätigen?
Hallo miteinander,
ich wohne in Hamburg und meine Frage ist ob ich als Azubi das Geld vom Jobcenter bekommt (fast 450€/Monat) plus mein Azubi Gehalt bekomme, ob es möglich wäre einen Minijob auszuüben und wie viel kann ich von diesem Minijob bekommen damit ich keine Probleme bekomme bzw. dass mein Geld vom Jobcenter nicht abgezogen wird.
Danke im Voraus für eure Antworten.
3 Antworten
Azubi Gehalt
Ausbildungsvergütung. "Gehalt" gibt's erst nach bestandener Abschlußprüfung :)
Natürlich kannst Du als Azubi einen Minijob ausüben, sofern Dein Ausbildungsbetrieb dies zuläßt.
Der anrechenbare Teil Deines Minijobeinkommens würde auf Dein ALG 2 angerechnet.
Für den Rest Deiner Frage gibt es ALG 2 - Rechner im Internet.
Ja das meinte ich auch, sorry mein Deutsch ist nicht der beste aber du hast es verstanden. Wie gesagt ich bekomme meine Ausbildungsvergütung + BAB + Jobecenter Geld (Hauptantrag).
Danke!
Wenn dein Ausbildungsbetrieb nichts dagegen hat, dann wäre eine Minijob bis zu 450 Euro Brutto gleich Netto kein Problem.
Die Frage wäre dann nur, ob sich das am Ende für dich lohnt.
Durch das höhere Bruttoeinkommen würde dann zwar dein Freibetrag etwas höher ausfallen, aber gleichzeitig auch dein anrechenbares Einkommen ansteigen.
Du würdest dann sicher nur noch etwa 50 % von deiner Aufstockung von um die 450 Euro bekommen, sollte das deine Aufstockung sein, die Du vom Jobcenter bekommst.
Genauer kann man es ohne Angaben über die Höhe deines Bedarfs und deinem Brutto und Nettoeinkommen und den weiteren anrechenbarem Einkommen nicht sagen.
Du kannst in dem Minijob ohne Abzüge 100 EUR im Monat dazuverdienen.
Bei einem 450 EUR Minijob würde man dir 280 EUR anrechnen.
Der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen wird in diesem Fall wohl schon auf die Ausbildungsvergütung angerechnet, und doppelt gibt es ihn nicht.