selbstgebautes Fahrzeug mit 6 km/h fahren?
ich darf ja ein Fahrzeug ohne Zulassung fahren wenn ich nur 6kmh fahre, gilt das auch wenn das Fahrzeug theoretisch schneller fahren kann aber man nur 6 km/h fähr
ich würde nur auf einem Feldweg fahren*
3 Antworten
Nein, es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Wenn es schneller fahren kann besteht die Wahrscheinlichkeit das du es auch tust.
Also : Nein es ist nicht erlaubt, auch nicht auf dem Feldweg.
Es geht nicht um Nachweisen, wenn die Kiste schneller fahren kann gibt es Strafe.
Noch ein höflicher Hinweis: auch wenn es unter 6km/h fährt darfst du damit nicht auf der Straße fahren, weil es keine Zulassung hat.
Selbst Rollstühle brauchen sowas 😄
Ja kann ich :
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
Das gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge (hier auch Rollstühle mit e-Antrieb mit Höchstgeschwindigkeit 6km/h)
Bestehen Zweifel dann:
Das Teil wird eingezogen, die Abschleppkosten dir aufgebrummt, ein Gutachter sieht sich das an und erstellt ein Gutachten was das Teil alles kann und wie schnell es das kann
Kostet rund 1000-1200€ je nach Aufwand!
Das zahlst alles natürlich Du.
Das wäre dann Realität.
Auf öffentlichem Grund und Boden?
NEIN!
es kann mir ja keiner nach weisen es geht mir nur darum wie es in der Theorie ist wenn man zb auf den Heimweg damit konfrontiert wird