selbstgebautes Fahrzeug mit 6 km/h fahren?

3 Antworten

Nein, es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Wenn es schneller fahren kann besteht die Wahrscheinlichkeit das du es auch tust.
Also : Nein es ist nicht erlaubt, auch nicht auf dem Feldweg.


knirps749 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 17:31

es kann mir ja keiner nach weisen es geht mir nur darum wie es in der Theorie ist wenn man zb auf den Heimweg damit konfrontiert wird

Gabby66  29.09.2024, 17:33
@knirps749

Es geht nicht um Nachweisen, wenn die Kiste schneller fahren kann gibt es Strafe.

Gabby66  29.09.2024, 17:40
@knirps749

Noch ein höflicher Hinweis: auch wenn es unter 6km/h fährt darfst du damit nicht auf der Straße fahren, weil es keine Zulassung hat.
Selbst Rollstühle brauchen sowas 😄

migebuff  29.09.2024, 17:47
@Gabby66

Kannst du kurz §1 der Fahrzeugzulassungsverordnung zitieren?

Gabby66  29.09.2024, 17:51
@migebuff

Ja kann ich :
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Das gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge (hier auch Rollstühle mit e-Antrieb mit Höchstgeschwindigkeit 6km/h)

Leestiger  29.09.2024, 18:12
@knirps749

Bestehen Zweifel dann:

Das Teil wird eingezogen, die Abschleppkosten dir aufgebrummt, ein Gutachter sieht sich das an und erstellt ein Gutachten was das Teil alles kann und wie schnell es das kann

Kostet rund 1000-1200€ je nach Aufwand!

Das zahlst alles natürlich Du.

Das wäre dann Realität.

migebuff  29.09.2024, 18:18
@Gabby66
Ja kann ich :

Höchst offensichtlich nicht, denn das ist §24 StVO.

Auf öffentlichem Grund und Boden?

NEIN!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..