Mit wieviel km/h am Andreaskreuz/Bahnübergang vorbei fahren?

6 Antworten

Das Andreaskreuz (Zeichen 201) gibt keine direkte Geschwindigkeitsbegrenzung vor. Allerdings steht in § 19 StVO Abs. 1 folgendes:

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

Mit "solchen" sind insbesondere Bahnübergänge mit Andreaskreuz gemeint.

Was heißt das also nun?

"Mäßig" lässt natürlich (bewusst) Spielraum. Es gibt wie gesagt keine klare Geschwindigkeitsbegrenzung, die dort gilt. Es hängt von den Gegebenheiten ab. Gerichte haben hier unterschiedliche Urteile gefällt, die aus meiner Sicht aber sehr gut zeigen, was man sich als Fahrer merken sollte:

Das OLG Hamm und das LG Detmold vertraten die Ansicht, dass eine Geschwindigkeit mäßig ist, wenn die Wartepflicht erfüllt werden kann, ohne dass eine Gefahrbremsung notwendig wird (OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2015 – 6 U 145/14; LG Detmold, Schlussurteil vom 02.07.2014 – 12 O 210/12).
Im Gegensatz zu den Urteilen des OLG Hamm und LG Detmold, drückte sich das OLG Stuttgart schon deutlicher aus:
Geschwindigkeiten von 45 km/h bis 50 km/h gelten laut Urteil des OLG Stuttgart nicht als überhöht (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.1978 – 3 U 33/78).
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 45 km/h bis 50 km/h bei der Überquerung eines Bahnübergangs nach Ansicht des OLG Stuttgart unter eine mäßige Geschwindigkeit fällt.
Kraftfahrer müssen sich nach Entscheidung des AG Coburg genau vergewissern, ob der Bahnübergang gefahrlos überquert werden kann (AG Coburg, Urteil vom 23.07.1998 – 15 C 574/98).
Wie schnell man sich einem Bahnübergang tatsächlich nähern darf, ist von den örtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Verhältnissen abhängig (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, Randnummer 11 zu § 19 StVO).

Quelle: stvo2go.de

Fazit: Man darf so schnell fahren, dass man noch rechtzeitig zum stehen kommen kann, um dem Schienenfahrzeug den Vorrang zu gewähren. Wie schnell das nun genau ist, hängt von den Gegebenheiten ab. Ob nun eine Gefahrenbremsung notwendig ist oder nicht, ist sowieso erstmal zweierlei. Hauptsache, du kommst vorher zum stehen und kannst einen Unfall verhindern.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Ja du musst links und rechts schauen. Wenn keine zusatz Geschwindigkeitsbegrenzung zu sehen ist würde ich eine angepasste Geschwindigkeit von max. 30 km/h bevorzugen.

Ab der dritten Bake darf man meines Wissens eh nur 50 fahren.


TechnikSpezi  06.08.2023, 12:39

Das ist falsch. Wenn überhaupt ergibt sich für den Staat, der hier baut, eine Pflicht, ein Tempolimit ab einer Barke einzuführen. Z.B. maximal 70km/h ab der 2. Barke, wenn es keine technische Sicherung für den Bahnübergang gibt. Heißt dann aber, dass dort ein Schild das Tempo begrenzt. Es ergibt sich nicht direkt aus der Barke ein Tempolimit, was man als Fahrer wissen müsste.

Quelle: stvo2go.de

So schnell, dass du anhalten kannst wenn ein Zug kommt.

An Bahnübergängen, wo du nen ankommenden Zug nur 2 Sekunden im Voraus siehst, musst du halt so langsam fahren dass du in 2 Sekunden vor dem Bahnübergang anhalten kannst.

An Bahnübergängen, wo du nen ankommenden Zug 20 Sekunden im Voraus siehst, kannst halt so schnell fahren dass es dir reicht, in 20 Sekunden anzuhalten.

du darfst so schnell bzw. so musst so langsam fahren das du bei einem Sichtkontakt zu einem Zug jederzeit vor dem Andreaskreuz anhalten kannst. Züge haben am BÜ immer Vorrang.