Seid ihr schon Schwarzgefahren und wie findet ihr Rechtslage dort? Zu hart oder zu weich?

25 Antworten

Klar, einmal aus Versehen, damals gab es noch keine Abos und man musste die Monatskarte jeden Monat neu kaufen - schlicht vergessen gehabt und erst auf dem Heimweg bemerkt und dann nachgeholt.

Und vielleicht noch ein zweites Mal, weil der Tarif und dessen Erklärung schlicht unverständlich war, so dass ich womöglich die falsche Fahrkarte hatte - und in diesem Fall fände ich eine Bestrafung auch deplatziert, Otto Normalverbraucher muss schon ohne größeren Aufwand in der Lage sein, die richtige Fahrkarte zu lösen.

Ansonsten ist es ganz einfach: Für eine Leistung muss man auch bezahlen, wer das nicht tut, macht sich eben strafbar. Mit derselben Begründung könnte man ja sonst auch Mundraub als Straftat in Frage stellen.


Rheinflip  05.08.2023, 10:01

Mundraub ist eben keine Straftat

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LenaNow  05.08.2023, 12:02
@Rheinflip

Natürlich ist Mundraub keine Straftat. Der Tatbestand wurde 1975 abgeschafft und dafür gibt es eben Diebstahl.

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HugoHustensaft  05.08.2023, 19:49
@RobertLiebling

Nein, der § 248a sorgt ja lediglich für die Umwandlung des § 242 in ein besonderes Antragsdelikt, er ist keine eigene Grundlage einer Strafbarkeit, die bleibt hier der § 242.

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Ihr seid (als Vorsatztäter) aus meiner Sicht gewöhnliche Kriminelle - nicht besser als Diebe und Betrüger.

Ich hätte btw. aber nichts dagegen, wenn der ÖPNV komplett steuerfinanziert kostenlos angeboten würde. Fernverkehr und 1. Klasse können davon m. E. ausgenommen bleiben.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein. Ich fühle mich doch irgendwie verar...t von denen die der Ansicht sind dass man auch ohne Fahrkarte unterwegs sein kann.

Hi, als ich mit Monatskarte gefahren bin, wurde ich etwa 1x pro Monat kontrolliert.

Die Monatskarte war aber damals schon teurer als 60 €

Daher ist es notwendig, dass es eine Straftat ist und Wiederholungstäter mal hart bestraft werden können.

Sonst würde sich das für die Schwarzfahrer ja rechnen.

Finde man behandelt uns wie Straftäter

Ist ja auch eine Straftat (§ 265a StGB)