Sechs Jahre ohne Führerschein, jetzt positive MPU, Theorie/praktische Prüfung?
Guten Abend,
Ich habe im Sommer 2018 meinen Führerschein abgegeben den ich 2014 bekommen habe. Jetzt habe ich lange Zeit Geld gespart und 2022 mein Abstinenzprogramm gestartet, sowie meine MPU erfolgreich abgeschlossen. Meine Frage ist nun ob es sein kann das ich eine theoretische/praktische Prüfung machen muss?
Habe viel gelesen von: ab zwei Jahren ohne Führerschein und führerscheinfreies Fahren ist eine Prüfung notwendig. Bis hin zu: nur wenn noch in der Probezeit.
Ich bin seit 2018 täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit, also theoretisch ja im Straßenverkehr unterwegs. Hat jemand Rat?
2 Antworten
Wenn der Zeitraum ohne Fahrerlaubnis länger war als die Zeit des Besitzes vor dem Entzug, ist die Gefahr recht groß dass neue Prüfungen verlangt werden.
Und nein, das Radfahren hat darauf keinen Einfluss...
Früher gab es eine feste Zweijahresfrist, nach der neue Prüfungen gemacht werden mussten, diese wurde längst abgeschafft. Trotzdem findest du natürlich noch alte Beiträge im Internet, die auf diese Frist eingehen.
In §20 FeV heißt es lediglich:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Da hier keine eindeutige zeitliche Regelung vorhanden ist, stützen sich die Behörden bei ihrer Entscheidung auf Gerichtsurteile, welche sich bereits mit der Frage befasst haben.
Allgemein hat sich inzwischen durchgesetzt, dass der Enzug nicht wesentlich länger als die Zeit des Fahrerlaubnisbesitzes gedauert haben darf.
In Bayern beispielsweise nimmt man seit einem entsprechenden Urteil nach spätestens zehn Jahren an, dass derjenige die nötigen Kenntnisse nicht mehr hat, in anderen Bundesländern ist teilweise nach fünfzehn Jahren eine prüfungsfreie Neuerteilung möglich.
Bei dir besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass du die Prüfungen erneut ablegen musst. Kläre das frühzeitig mit der Behörde ab, da dich die Fahrschule erst zur Prüfung anmelden darf, wenn sie überzeugt ist, dass du die Anforderungen erfüllst, d.h. der Fahrlehrer wird zumindest ein paar Übungsstunden machen wollen.