Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage die mich gerade sehr beschäftigt und auf die ich trotz langer Recherche keine Antwort finde.
Und zwar wird ja gemunkelt das in der Führerschein Richtlinie 4 zum ersten der Führscheintourismus durch eine europaweite Verkehrssünderkartei werden soll. Also können in Italien dann auch strafen aus Deutschland vollstreckt werden und MPU Auflagen Sperrfristen und co. wären dann auch für ausländische Führerschein stellen einsehbar.
Finde ich soweit ganz OK hab ich auch erst einmal keine Frage zu.
Desweiteren wird ja darüber gesprochen , dass es möglich sein soll, die Prüfung in einem europäischen Land seiner Wahl machen zu dürfen.
Das hört sich für mich so an als könnte man dann den Führerschein ganz legal in einem europäischen Land machen kann ohne die Klausel mit dem Wohnsitzprinzip "187 Tage " natürlich vorausgesetzt es besteht keine Sperrzeit und keine Mpu Anordnung.
Ich bin gerade mitten in der MPU und muss den Führerschein danach neu machen. Dieser kostet zur Zeit zwischen 2000-3000€ in Tschechien unter 1000€ Bulgarien lasse ich Mal außen vor. Wäre es nach dem zukünftigen gesetzt dann wirklich legitim nach bestandener MPU einen Führerschein in Tschechien Polen oder gar Bulgarien zu machen und damit dann in Deutschland zu fahren? In Bulgarien liegen die Kosten zur Zeit immer hin bei gerade einmal 100-400€
Ich wäre euch dankbar für konstruktive Antworten.
Liebe Grüße und danke schon einmal im voraus