Rollerführerschein trotz MPU?
Ich bekomme meinen Führerschein nicht , weil ich vorerst eine MPU machen muss (Ich hatte vorher noch nie den Fühererschein gehabt). Kann ich mir jetzt den Rollerführerschein holen (Weil ich ja die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestanden habe) ? Ich weiss ich könnte mir eventuell den Mofaführerschein holen aber der ist mir viel zu lahm...kann man da was machen? Oder gibt es ein Kraftfahrzeug das um die 50 kmH fährt und ich keine MPU dafür brauche? VG
3 Antworten
Wenn du einen Führerschein, egal welcher Klasse, zum derzeitigen Zeitpunkt haben willst, kommst du nicht um die MPU drum herum.
Aber richtig.. Mofa könnte klappen, wenn du kein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge hast..
Erst MPU, dann Fahrerlaubnis. Du könntest es aber mit einem Fahrrad oder einer Kutsche versuchen.
Kein Füherschein ohne MPU nur Mofa darf man mit Prüfbescheinigung fahren wen nötig .
Verkehrsteilnehmer, welche 1965 oder früher geboren wurden, dürfen das Mofa ganz ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren.
In diesem Fall müssen Sie nur einen Personalausweis oder ähnliches dabei haben, damit Sie ihr Alter nachweisen können.
Zuerst muss klargestellt werden:
ne MPU verjährt im eigentlichen Sinne des Wortes nicht. Daher existiert auch keine offizielle Verjährungsfrist einer MPU.
Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde können nämlich nicht verjähren. Dennoch kann eine Verjährung der MPU eintreten:
Wenn Sie sich im Straßenverkehr (auch als Radfahrer oder Fußgänger) fünf Jahre nichts zu Schulden kommen lassen beginnt im sechsten Jahr eine Art MPU-Verjährung.
Diese dauert zehn Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Führerschein neu beantragt werden, da der Akteneintrag nach 15 Jahren gelöscht wird und somit nicht mehr verwendet werden kann.
Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, ist ein erneuter Besuch der Fahrschule vonnöten.
Das schließt sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung ein.
Des Weiteren müssen die Sonderfahrten erneut absolviert werden.
Auch die Pflichtstunden für den Theorieunterricht müssen nachgewiesen werden.
Nein. Maximal mit 25 km/h. Fährt es z.B. 31 km/h und du wirst erwischt bist du wieder bei "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
Kutsche? Braucht man dafür nicht auch einen Lappen?