Versteht das wer/ Anhänger?
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Also ich verstehe
Leichter Anhänger: O1 HzG bis 740kg insg 4250Kg
Schwerer Anhänger: O2 HzG über 740kg insg 3500kg
Aber hä
2 Antworten
Weil das so eine schwachsinnige Regelung ist, dass man mit Anhänger <=750kg zGM ein Zug-zGM von <=4,25t fahren darf, aber mit >750kg nur 3,5t, hat man im Jahr 2013 B96 eingeführt (hat "nur" 14 Jahre gedauert...) -> 1 Tag Schulung ohne Prüfung, Sehtest, Erste Hilfe, etc., knapp 400EUR, Bescheinigung mit entspr. Antrag beim Amt einreichen, kostet natürlich zusätzl. Gebühren.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/anhaengerfuehrerschein-b96/
notting
Hi das Anhängerrecht ist ein bißchen kompliziert. Ich versuch es mal vereinfach zu erklären:
Man darf mit Klasse B Fahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) fahren.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zGG, egals was das Zugfahrzeug wiegt, das wissen auch noch die meisten.
Jetzt kommt aber beim Anhänger die Ausnahme von den 750 kg:
Wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht schwerer als 3,5 t ist, dann darf man auch schwerere Anhänger fahren: z.B. Zugfahrzeug 2 t und Anhänger 1,5 t wäre erlaubt.