Schwarfahren Strafe?

NackterGerd  25.02.2024, 12:24

Hast du schon mal etwas von der Polizei gehört?

2 Antworten

Unter 16 seid ihr nicht geschäftsfähig, mit einem Einspruch der Eltern ist man aus so einer Sache raus.

Das und die fehlende Adresse, wird es sein warum bisher nichts passiert ist. Bei mehr als 20 mal ist da längst das Jugendgericht fällig.

Die Polizei geht es nichts an. Die Bahnpolizei die zwar kontrolliert aber ob dein Anruf (die arbeiten regional daher die Website)

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/02Bahnpolizei/bahnpolizei_node.html

da irgendwelche Konsequenzen hat weiß ich nicht.


xyz911  16.04.2023, 18:16

Geschäftsfähig ist man mit 18 und nicht mit 16, Erwchleichen von Leistungen ist auch bei Monderjährigen eine Straftat und eine Bahnpolizei gibt es seit knapp 30 Jahren nicht mehr.

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ichmageisteelol 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 16:06

Er ist volljährig und bei wem kann ich das melden?

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Dunloghaire  16.04.2023, 16:19
@ichmageisteelol

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Straftatbestand der Erschleichung von Leistungen und wahrscheinlich auch Betrug. Kann mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahren enden.

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Bringt ja relativ wenig, wenn du nicht weißt, wo er wirklich wohnt.

Würde Dir einfach raten dich um deine eigenen Probleme zu kümmern.


ichmageisteelol 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 15:02

Ich weiss wo er wohnt, ich kenne den Jungen persönlich sehr gut und hat schon seine Gründe warum ich das melden will

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APPLEFR34K  16.04.2023, 15:09
@ichmageisteelol

Kannst versuchen es dem Beförderungsunternehmen zu melden. Da du aber schlecht beweisen kannst, dass er das schon 20 Mal gemacht hat wird dabei wohl gar nichts rauskommen, maximal die Standard 60€ Strafe.

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ichmageisteelol 
Beitragsersteller
 16.04.2023, 16:06
@APPLEFR34K

das steht im System drinne die suchen ihn ja aber schwierig ihn zu finden wenn er seine echte Adresse nicht angibt

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