Schwangerschaft und berufsverbot was nun?
Mein Arbeitgeber hat mir ein berufsverbot ausgesprochen wegen meiner Schwangerschaft. Am Samstag arbeite ich das letzte Mal.
Ich arbeite hinter der frische Theke und ihm ist das nicht mehr so geheuer weil ich mich regelrecht in die Theke legen muss.
So aber was passiert jetzt?
Muss ich was irgentwo was beantragen?
Wie ist das mit dem Geld?
Mein Arbeitgeber ist kaum da und köonnte ihn dazu nicht fragen. Vileicht könnte ihr mir schon mal paar Fragen beantworten und sagen was ich beachten muss.
8 Antworten
So aber was passiert jetzt?
Du musst diese Tätigkeit nicht mehr ausüben; der Arbeitgeber darf Dich aber mit anderen ("harmlosen") Tätigkeiten beauftragen, sofern getroffene Vereinbarungen (z.B. nach Deinem Arbeitsvertrag) das zulassen.
Muss ich was irgentwo was beantragen?
Nein.
Wie ist das mit dem Geld?
Du erhältst weiterhin "ganz normal" Dein Arbeitsentgelt, das er aber in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet bekommt - Du hast damit nichts und musst Dich diesbezüglich um nichts kümmern zu tun.
Der Arbeitgeber hat hier eine vom Mutterschutzgesetz MuSchG § 9 "Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung" (und allgemein dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen") vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für eine schwangere Arbeitnehmerin vorzunehmen und gegebenenfalls ein generelles Beschäftigungsverbot (für bestimmte Tätigkeiten, für Arbeit mit bestimmten Stoffen) für sie auszusprechen.
Der Arzt spricht ein "individuelles" Beschäftigungsverbot aus, wenn die Arbeitnehmerin alleine aufgrund ihres individuellen Zustandes und/oder dem des Kindes bestimmte Tätigkeiten oder allgemein eine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben darf.
Beschäftigungsverbot heißt das.
Du bekommst ganz normal deinen Lohn weiterhin, kannst aber Zuhause bleiben. Nach der Entbindung ist Mutterschutz, dann Elternzeit (wenn du sie beantragst) und dann stehst du wieder hinter deiner Theke.
Bis zur Geburt gibt's normal geld, während der Elternzeit kannst du Elterngeld beantragen. Beides wird seperat beantragt. Die Elternzeit beim Arbeitgeber, das Elterngeld bei der Elterngeldstelle deiner Stadt. Letzteres beläuft sich etwa auf 60% deines Gehalts.
und zahlt während des Mutterschutzes einen Zuschuss
... den er ebenfalls erstattet bekommt.
Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Ich finde es gut das dein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht ernst nimmt und auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter achtet. Du mußt unbedingt mit ihm spreche und zwar um zu klären ob er dich freistellt, dann erhältst du weiterhin Gehalt oder ob du eine Bescheinigung für ein Beschäftiungsverbot vom Arzt brauchst. Wenn du eine Bescheinigung brauchst, geh zu deinem Gynäkologen, der stellt Dir eine Bescheinigung für ein Berschäftigungsverbot während der Schwangerschaft aus. Du erhältst sechs Wochen Gehalt und danach Krankengeld.
Du erhältst sechs Wochen Gehalt und danach Krankengeld.
Nein.
Gleichgültig, ob der Arbeitgeber ein generelles (aufgrund der von der Arbeitnehmerin auszuübenden Tätigkeit oder ihrem Umgang mit bestimmten Stoffen) oder der Arzt ein individuelles (aufgrund der individuellen - körperliche - Situation der Arbeitnehmerin und des Kindes) Beschäftigungsverbot ausspricht:
Die Arbeitnehmerin erhält weiterhin ihr Entgelt vom Arbeitgeber, das der wiederum von der Krankenkasse in vollem Umfang erstattet bekommt.
Ein Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen darf ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden, wenn der AG allerdings die Bedingungen zum Mutterschutz nicht einhalten kann, muss er dies erteilen. In diesem Fall hat der Gynäkologe absolut nichts damit zu tun.
Wenn du ein Berufsverbot benötigst, dann zahlt die Krankenkasse dein normales Gehalt weiter. Da bist du also abgesichert. Ich würde mich in diesem Fall erst mal selbst an die Krankenkasse wenden und dort erfragen wie genau du dich verhalten sollst.
Der AG zahlt den Lohn. Die Krankenkasse erstattet es dem AG dann, damit hat die Fragestellerin nichts am Hut, was zwischen AG und KK läuft.
Ergänzend: Der Arbeitgeber holt sich den gezahlten Lohn während des BV von der Krankenkasse zurück und zahlt während des Mutterschutzes einen Zuschuss.