Wie weit dürfen sich Zeugen Jehovas bei Einwirkung von Gewalt sowie sexueller Belästigung wehren?

7 Antworten

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 Hallo JenniBerlin

Für die von Dir geschilderten Situationen kann man keine allgemein gültigen Verhaltensregeln im Voraus festlegen - besonders nicht als Zeuge Jehovas. Soweit es uns betrifft lernen wir,  uns an biblischen Grundsätzen zu orientieren und je nach Sachlage und im Rahmen dieser Grundsätze eigene Gewissensentscheidungen zu treffen.

Umsichtig und vorbeugend zu denken und zu handeln steht auf einer solchen Grundsatzliste ganz oben an. Die Bibel formuliert das in Sprüche 22:3 so: „Klug ist der, der das Unglück gesehen hat und sich dann verbirgt, die Unerfahrenen aber sind weitergegangen und müssen die Strafe erleiden.“

Wenn man also umsichtig handelt wird man beispielsweise Orte und Situationen, die gefährlich werden können, tunlichst meiden. Außerdem ist es nicht klug sich allein dorthin zu begeben, wo es gefährlich werden könnte. Die Bibel rät bspw.  in Prediger 4:12: „Und wenn jemand einen allein überwältigen könnte, könnten zwei zusammen gegen ihn standhalten. Und eine dreifache Schnur kann nicht so schnell entzwei-gerissen werden.“ Unangebrachte Selbstüberschätzung ist also immer und in jede Fall fehl am Platze.

Soweit es Notwehr oder Selbstverteidigung betrifft sollte ein Christ immer im Sinn behalten, dass uns Gottes Wort gebietet, „unsere Schwerter zu Pflugscharen zu schmieden“ und außerdem „Frieden zu suchen und ihm nachzujagen“ (Micha 4:3; 1. Petrus 3:11). Es wäre daher keine christliche Lösung sich zu bewaffnen und gleichzeitig nach den Anforderungen der Bibel leben zu wollen. 

In dem Beispiel aus Deiner Frage geht es um eine Zeugin Jehovas - und tatsächlich sind Frauen (und auch unsere Glaubensschwestern) häufiger gefährdet als Männer - leider ist das so in unserer überwiegend gottlosen Welt. 

Bemerkenswert sind daher Erfahrungen mit der Anwendung eines ganz anderen biblischen Rates, den Außenstehenden wahrscheinlich für unrealistisch halten, der aber von unseren Glaubensschwestern schon häufig erfolgreich angewendet worden ist. 

 Man findet ihn Sprüche 18:10: „Der Name Jehovas ist ein starker Turm. Der Gerechte läuft hinein und wird beschützt“

Wie wendet eine Zeugin Jehovas, die bedroht wird, diesen Rat an? 

Eine Schwester, die einen solchen Angriff unbeschadet überstanden hat berichtet: „Ich habe laut den Namen Jehovas angerufen und ihn laut um Hilfe angefleht. Als der Angreifer daraufhin irritiert innehielt, habe ich mein Gebet laut und deutlich fortgesetzt und darin erwähnt, dass Jehova auch dem Angreifer helfen möge, das Unrecht seines Tuns zu erkennen und von mir abzulassen. Ich habe auch darum gebetet, dass Jehova ihm auch weiterhin beistehen möge, seine Selbstachtung zu bewahren und sein Leben nach biblischen Maßstäben auszurichten.“

Als sie dann gefragt wurde, wie sie in dieser bedrohlichen Situation auf diese Idee gekommen sei und woher sie die Kraft dafür genommen habe, lautete ihre Antwort:  "Mir sind ganz spontan Jesu Worte aus der Bergpredigt eingefallen  ´. . .Fahrt fort, eure Feinde zu lieben und für die zu beten, die euch verfolgen,  damit ihr euch als Söhne [oder Töchter] eures Vaters erweist, der in den Himmeln ist, da er seine Sonne über Böse und Gute aufgehen und es über Gerechte und Ungerechte regnen lässt.´ (Matthäus 5:44, 45). Schon nach den ersten Worten meines laut gesprochenen Gebetes spürte ich eine Kraft, die mir Mut machte, das laute Gebet mutig fortzusetzen.“

Solche Erfahrungen sind kein Einzelfall. Aber ein Zeuge Jehovas weiß auch, dass es allein mit einem solchen Gebet nicht getan ist. Man muss schon auch den übrigen (eingangs besprochenen) Rat Gottes beherzigen und sich fortlaufend um ein gutes und vertrautes Verhältnis zu seinem Schöpfer bemühen.

Jemand hat das mal auf diese Formel gebracht: „Wenn du möchtest, dass Gott dich hört, wenn Du betest, dann musst du auf ihn hören, wenn er (in seinem Wort) zu dir spricht!“

Ganz grundsätzlich gilt natürlich außerdem: Wenn jemand tätlich angegriffen wird, darf er im Rahmen biblischer Grundsätze sich selbst oder seine Angehörigen verteidigen. Er darf beispielsweise Schläge abwehren, oder den Angreifer festhalten, er kann ihm sogar einen Schlag versetzen, um ihn vorübergehend außer Gefecht zu setzen. Das muss aber in der Absicht geschehen, den Angriff abzuwehren oder zu beenden. 

Auf jeden Fall sollte ein Christ im Sinn behalten, dass die Bibel es als ein schwerwiegendes Vergehen einstuft, den Tod eines Menschen zu verschulden, selbst wenn das ohne jede Absicht oder sogar aus Notwehr geschieht. (5. Mose 22:8). 

Gottes Wort fordert uns stattdessen auf . . .


Abundumzu  16.09.2015, 12:32

Gottes Wort fordert uns stattdessen auf,  sich jeden Tag mit allen Kräften um Frieden zu bemühen und dadurch denkbaren Konflikten aus dem Weg zu gehen. 

Einer tätlichen Auseinandersetzung geht ja oft eine hitzige Kontroverse  voraus. Dazu die Bibel: „Wo es kein Holz gibt, geht das Feuer aus, und wo es keinen Verleumder gibt, kommt der Streit zur Ruhe“ (Sprüche 26:20).

Also: Mit Gelassenheit lässt sich eine wütende Person oft beschwichtigen, sodass es erst gar nicht zu einer gewalttätigen Konfrontation kommen muss.  

Oder noch einmal die Bibel: „Wenn möglich, haltet, soweit es von euch abhängt, mit allen Menschen Frieden“ (Römer 12:18).

Vielleicht helfen Dir diese Informationen und Anregungen weiter.

Alles Gute



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Jennyberlin: Gegenfrage: Was würdest du selbst für richtig finden?

a) eine geplante Straftat (sexuelle Angriffe) dir gegenüber dulden?

(das könnte dir als Einverständnis oder Zustimmung ausgelegt werden)

b) Gegenwehr (Boxhieb gegen die Brust)

Dann könnte der Angreifer dich leicht verfolgen und wütend zusammen schlagen

c) wirksame Gegenwehr wie Tritt in die Geschlechtsorgane, schmerzhaft

Dadurch setzt du den Gegner zumindest kurzfristig außer Gefecht und kannst wegrennen. Manchmal ist es auch sinnvoll, laut zu schreien, um Aufmerksamkeit zu erregen, was den Gegner auch stoppen könnte. Laut zu Jehova zu rufen ist am wirkungsvollsten, eigene Erfahrung. 


nomames  16.09.2015, 11:09

Laut zu Jehova zu rufen ist am wirkungsvollsten, eigene Erfahrung. 

Eine dämlichere Empfehlung gibt es wohl nicht. Oder Schickt Jehova einen Engel der gerade Zeit hat?

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asteppert  16.09.2015, 11:47
@nomames

@nonames

Die  Empfehlung  ist  nicht  so  dämlich  wie  du  vielleicht  meinst.

Jehova  weiß  seine  Diener  zu  beschützen.  Das  sind  Erfahrungen,  so  wie  die  von  Kondortraum.

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nomames  16.09.2015, 13:47
@asteppert

1. Die Authentizität dieser Erfahrungen lässt sich nur nicht nachprüfen

2.Selbst wenn, fehlt völlig der Nachweis der Kausalität.

Aber selbst theoretisch macht deine Aussage keinen Sinn. Du behauptest, dass Jehova seine Diener beschützt. Nachweislich werden und wurden ZJ aber genauso von Gewalt, Krankheiten oder Unfällen getroffen, wie der Rest der Menschheit. 

Damit bleiben nur 3 Möglichkeiten: 

1.Jedem ZJ dem schlimmes zustößt ist kein wirklicher ZJ und war es nicht Wert von Gott beschützt zu werden. 

2. Gott ist nicht allmächtig und kann nicht alle seine Diener retten.  

3. Gott ist ein ungerechter Psychopath.

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verreisterNutzer  26.12.2016, 05:44
@nomames

nomames,

macht doch nix.

Warum sollte man denn solch eine Frage stellen, wenn das Gebet geholfen hat?

Es gibt viele Menschen, die nicht glauben, auch nicht  an die Wirkung homöopathischer Mittel, aber diese Mittel haben trotzdem geholfen.

Gott als einen "ungerechten Psychopath" zu bezeichnen kann nur jemand schreiben, der keinen blassen Schimmer vom Glaubensleben eines Menschen hat und von Gott!

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Notwehr ist erlaubt soweit wie es notwendig ist, auch für Zeugen Jehovas.

Das Gesetz darf natürlich nicht übertreten werden.

Diese Frage hat weniger mit Religion, als mit einem grundsätzlichen Rechtsverständnis zu tun. Wenn einen jemand bedroht und man sich wehrt, so ist dass dann keine Körperverletzung, sondern Notwehr. Natürlich muss es im Verhältnis stehen und natürlich muss die Bedrohung rechtswidrig sein. Ich darf also z.B. jemand schlagen wenn er versucht mich umzubringen, ich darf aber natürlich nicht jemanden umbringen der versucht mich zu schlagen.

Dies ist jetzt aus rechtlicher Sicht gesehen.

Man darf immer so weit gehen, wie es das Gesetz bei Notwehr erlaubt.

Nur möchte ich den 'Wachturm' nicht auch noch hier vor die Nase gehalten bekommen.