Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt (Blitzer)?
Hallo ich habe eine Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt gestern erhalten, weil ich geblitzt wurde.
Meine Frage, ich fahre mit dem Wagen meiner Mutter also ist der Brief auch auf Namen meiner Mutter gekommen aber ich habe den Brief auf mein Namen ausgefüllt. Ich habe erst später gesehen, dass bei Punkt 3. (Angaben zur Sache) nach dem Fahrzeugführer gefragt wird.
Sind die Angaben jetzt ungültig?
5 Antworten
Du hast also gar nichts bekommen, weil man Dich ja gar nicht als Fahrer auf dem Schirm hat.
Also reiche den Brief an Deine Mutter weiter und die kann Dich als Fahrer zur Tatzeit benennen oder auch keine Angaben machen, weil sie das als direkte Verwandte auch nicht muss.
Gibt dann vielleicht ein Fahrtenbuch.
Nicht Du hast den Anhörungsbogen bekommen, sondern deine Mutter.
Deine Mutter schickt den Bogen mit Angabe des tatsächlichen Fahrers (dir) zurück.
Dann wirst erst Du angeschrieben.
Fahrzeugführer bist du gewesen.
Da kommt dann dein Name rein.
Ohne weitere Informationen kann keiner sagen, on deine Angaben die du bisher gemacht hast richtig sind.
Wenn du einen Fahrzeughalter benennen solltest, aber dann dich eingetragen hast, ist das falsch. Aber warum sollten die nach dem ihnen bekannten Halter fragen?
Von wem solltest Du die bekommen haben, wenn Du gar nicht der Halter bist?
Ich fürchte, wenn Mutters Angaben/Unterschrift fehlen, wird sich das im Bußgeldbescheid bemerkbar machen.